In Straßburg hat das Europäische Parlament am 21. Januar 2026 mit einer deutlichen Positionierung die nächste Phase der Reform der Fluggastrechte eingeleitet.
Die Abgeordneten sprachen sich in zweiter Lesung für eine signifikante Stärkung der Konsumentenrechte aus und stellten sich damit offen gegen Bestrebungen der EU-Mitgliedstaaten, Entschädigungsschwellen bei Flugverspätungen anzuheben. Während der Rat der Europäischen Union eine Lockerung der Regeln zugunsten der Fluggesellschaften anstrebt, insistiert das Parlament auf der Beibehaltung der bewährten Drei-Stunden-Grenze für Ausgleichszahlungen. Ein weiterer zentraler Streitpunkt bleibt die Vereinheitlichung der Handgepäckregeln, die künftig eine kostenlose Mitnahme garantieren sollen. Mit der Ablehnung der Ratsposition steuert der Gesetzgebungsprozess nun auf einen Vermittlungsausschuss zu. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, droht die seit über zehn Jahren diskutierte Aktualisierung der Verordnung 261/2004 erneut zu scheitern, was den Status quo von vor über zwei Jahrzehnten zementieren würde.
Der Konflikt um Entschädigungsschwellen
Das Kernstück der parlamentarischen Position ist das Festhalten an der Drei-Stunden-Marke. Reisende in der Europäischen Union haben nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlungen, sofern die Airline die Verzögerung selbst zu verschuldigen hat. Die EU-Verkehrsminister hatten hingegen im Juni 2025 einen Vorschlag verabschiedet, der diese Schwelle massiv nach oben verschieben würde: Erst ab vier Stunden Verspätung auf Kurzstrecken und sogar erst ab sechs Stunden bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer sollten Passagiere demnach Geld sehen.
Die Abgeordneten im Parlament lehnen diese Aufweichung als Rückschritt im Verbraucherschutz ab. Ihr Vorschlag sieht stattdessen eine leichte Anpassung der Entschädigungssätze vor, um der Inflation Rechnung zu tragen. Für Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer soll die Zahlung von 250 auf 300 Euro steigen. Bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer bleibt es bei 400 Euro und für Langstrecken bei 600 Euro. Ein wesentlicher prozessualer Fortschritt soll zudem die Einführung vorausgefüllter Formulare sein, die Fluggesellschaften im Verspätungsfall proaktiv an die betroffenen Passagiere senden müssen, um die Hürden bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu senken.
Debatte um einheitliches Handgepäck
Ein zweites großes Konfliktfeld betrifft die Gepäckbestimmungen in der Kabine. Bisher herrscht im europäischen Luftraum ein Flickenteppich an Regeln: Während klassische Linienflieger oft einen Trolley und eine Tasche erlauben, berechnen Billigfluggesellschaften bereits für kleinste Rollkoffer zusätzliche Gebühren. Das Parlament will hier für Klarheit sorgen und fordert, dass jeder Passagier einen persönlichen Gegenstand sowie ein Handgepäckstück bis zu sieben Kilogramm kostenlos mitführen darf.
Die Abgeordneten orientieren sich dabei an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, wonach Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung ist. Um willkürliche Kontrollen am Gate zu verhindern, schlägt das Parlament konkrete Maße vor: Die Summe aus Länge, Breite und Tiefe soll 100 Zentimeter nicht überschreiten. Die Mitgliedstaaten im Rat lehnen solch starre Vorgaben bisher ab und plädieren lediglich für eine bessere Informationspflicht der Airlines über deren jeweilige Freimengen. Die Luftfahrtverbände warnen derweil vor Sicherheitsrisiken und operativen Verzögerungen, da die Gepäckfächer vieler Flugzeuge nicht für eine garantierte Mitnahme bei voller Auslastung ausgelegt seien.
Wirtschaftliche Bedenken der Luftfahrtindustrie
Die Fluggesellschaften und ihre Verbände, wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), kritisieren die Pläne des Parlaments scharf. Sie argumentieren, dass die Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle in Verbindung mit den geplanten Handgepäckregeln die Ticketpreise unweigerlich in die Höhe treiben werde. Besonders die Kurz- und Mittelstreckenverbindungen seien durch die hohen Pauschalentschädigungen oft unrentabel, wenn technische Defekte oder kurzfristiger Personalmangel zu Verzögerungen führen.
Ein häufig angeführter Kritikpunkt der Industrie ist der finanzielle Anreiz zur Flugannullierung. Da eine Verspätung von über drei Stunden oft dieselben Kosten verursacht wie eine komplette Streichung, entscheiden sich Airlines laut Branchenexperten in Grenzsituationen eher für die Annullierung und Umbuchung, statt eine Verspätung mühsam aufzuholen. Eine Anhebung der Schwelle auf fünf Stunden, wie von Teilen der Wirtschaft gefordert, würde den Fluggesellschaften operativen Spielraum für Reparaturen oder den Austausch von Crews geben, was letztlich im Interesse der Reisenden läge, die ihr Ziel so zwar verspätet, aber ohne Totalausfall erreichen könnten.
Zusatzgebühren und digitale Barrieren im Visier
Neben den großen Themen Verspätung und Gepäck befasst sich die Reform auch mit zahlreichen kleineren Ärgernissen des Reisealltags. So sollen Gebühren für die Korrektur von Namens- oder Tippfehlern bei der Buchung künftig untersagt werden. Ebenso pocht das Parlament auf das Recht, ohne Aufpreis neben mitreisenden Kindern oder schutzbedürftigen Personen zu sitzen. Ein klares Signal senden die Abgeordneten auch in Richtung Digitalisierung: Airlines sollen nicht das Recht haben, ausschließlich digitale Bordkarten vorzuschreiben. Passagiere müssen weiterhin die Wahlfreiheit zwischen einer App-Lösung und einem Papierausdruck haben, ohne dafür mit Extra-Check-in-Gebühren belegt zu werden.
Diese Regelung zielt direkt auf Geschäftsmodelle ab, wie sie etwa Ryanair im November 2025 forcierte, als die Fluggesellschaft ankündigte, gedruckte Bordkarten schrittweise abzuschaffen. Das Parlament sieht darin eine Diskriminierung von Reisenden ohne Smartphone oder technisches Know-how. Auch die Transparenz bei Preisvergleichen soll verbessert werden, indem Endpreise inklusive aller unvermeidbaren Gebühren bereits zu Beginn des Buchungsprozesses angezeigt werden müssen.
Ausblick auf den Vermittlungsausschuss
Da das Europäische Parlament am 21. Januar 2026 die Änderungen des Rates offiziell abgelehnt hat, ist der Weg in das Vermittlungsverfahren nun vorgezeichnet. Vertreter beider Institutionen sowie der EU-Kommission werden versuchen, in den kommenden Monaten einen Kompromiss auszuhandeln. Die Fronten gelten als verhärtet: Auf der einen Seite steht das Parlament als gewählte Vertretung der Bürger, die keine Abstriche beim Verbraucherschutz machen will. Auf der anderen Seite stehen die Regierungen der Mitgliedstaaten, die die Wettbewerbsfähigkeit ihrer nationalen Airlines und die Stabilität der Luftfahrtbranche im Blick haben.
Verbraucherschutzorganisationen wie der Beuc warnen davor, dass eine Aufweichung der Rechte dazu führen würde, dass über 60 Prozent der derzeit entschädigungsberechtigten Passagiere leer ausgingen. Die kommenden Verhandlungsrunden werden zeigen, ob die EU in der Lage ist, eine Verordnung zu modernisieren, die technisch und ökonomisch aus einer völlig anderen Ära der Luftfahrt stammt. Sollte das Vermittlungsverfahren scheitern, bliebe die alte Verordnung 261/2004 in ihrer jetzigen Form bestehen – inklusive aller Rechtsunsicherheiten und der daraus resultierenden Flut an Gerichtsverfahren, die die europäischen Gerichte seit Jahren beschäftigen.