Immer mehr Fluggesellschaften verkleinern die Dimensionen des im Flugpreis inkludierten Handgepäcks. Waren es anfangs noch nur Ryanair und Wizzair, die sich vom IATA-Standardformat verabschiedet haben, sind es nun eine Vielzahl von Carriern, darunter auch Eurowings, Condor und Tuifly in den billigsten Tarifen. Das Europäische Parlament will dem nun einen Riegel vorschieben.
Ryanair und Wizzair waren vor einigen Jahren die Pioniere von Zusatzgebühren für Handgepäckstücke im IATA-Standardformat. Beide Carrier erlauben nur eine sehr kleine Tasche und wer zusätzlich zum Beispiel einen Trolley dabei haben möchte, muss extra bezahlen. Nach und nach haben immer mehr Carrier dieses „System“ kopiert, denn direkt am Gate lässt sich mit Passagieren, denen die Regeln nicht bewusst sind oder aber glauben, dass man schon damit durchkommen wird, viel Geld verdienen. Diese Einnahmen sind fix eingeplant und zähneknirschend wird zumeist bezahlt, denn die Alternative lautet: Ausschluss vom Flug bzw. das Handgepäck muss zu Hause bleiben, was ungefähr gleichbedeutend ist, denn einfach den Trolley stehen lassen, ist so ziemlich die dümmste Idee, denn dies löst auch noch einen Polizeieinsatz aus.
Das Europäische Parlament hat am 4. Oktober 2023 zur Thematik Handgepäck beraten und einen Entschließungsantrag beschlossen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird konkrete politische Maßnahmen gegen Preisaufschläge für Handgepäck vorzulegen. Konkret geht es dabei darum, dass gesetzliche Vorgaben für einheitliche Dimensionen und „angemessenes“ Maximalgewicht gemacht werden sollen.
Was auf den ersten Blick als für Passagiere sehr freundlich gilt, ist aber nur ein Entschließungsantrag. In den komplizierten Mechanismen hat ein solcher noch überhaupt keine verbindliche Rechtswirkung, außer dass sich die Kommission mit dem Thema befassen muss. Ob überhaupt etwas herauskommt, ist ganz und gar nicht fix. Immer wieder verlaufen Entschließungsanträge einfach im Sand.
Jedenfalls fordert das Europäische Parlament, dass die bestehende EU-Flugdienstleistungsverordnung überarbeitet werden soll. Diese sieht eigentlich vor, dass der Endpreis bereits im ersten Buchungsschritt angezeigt werden muss. Allerdings unterlaufen dies so ziemlich alle Anbieter mit dem Hinweis, dass für optionale Zusatzleistungen Aufpreise entstehen können. Prominente Beispiele hierfür: Sitzplatzreservierungen, Aufgabe von Gepäckstücken und auch Handgepäckstücke.
Im Entschließungsantrag wird auch auf ein EuGH-Urteil, das am 18. September 2014 gegen Vueling ergangen ist, verwiesen. Es wurde entschieden, dass kein Zuschlag für die Mitnahme von Handgepäck verlangt werden darf, „sofern das Handgepäck hinsichtlich seines Gewichts und seiner Abmessungen angemessenen Anforderungen entspricht und die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt“. Doch was ist angemessen? Genau das ist eben nicht gesetzlich definiert und aufgrund des undurchblickbaren Wildwuchses an Vorschriften der Airlines will das EU-Parlament nun klare und einheitliche Spielregeln für alle Anbieter schaffen.