Ein einheitliches Ampelsystem soll künftig das Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfachen. Nach längeren Diskussionen einigten sich die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf den Vorschlag der EU-Kommission. Einfacher wird es allerdings nicht werden, denn hinsichtlich der genauen Einreisebestimmungen kocht jeder Nationalstaat weiterhin seine eigene Suppe.
Was ein Risikogebiet ist und was nicht, soll künftig innerhalb der Europäischen Union einheitlich definiert werden. Beispielsweise Deutschland zieht bislang lediglich die Fallzahlen pro 100.000 Einwohner heran, berücksichtigt aber weder die Anzahl der Tests noch die Auslastung des jeweiligen Gesundheitssystems. Genau das soll sich jetzt ändern.
Eine Ampel, die aus den bekannten Farben rot, gelb und grün besteht, soll künftig Länder und Regionen nach einheitlichen Kriterien bewerten. Zeigt diese das grüne Signal, so ist das Reisen ohne jegliche Einschränkungen oder Testzertifikate möglich. Betont wird ausdrücklich, dass bei der Bewertung nicht nur die Infektionszahlen pro 100.000 Einwohner herangezogen werden, sondern auch die Anzahl der durchgeführten Testungen, die prozentuale Positivquote, die Auslastung des jeweiligen nationalen Gesundheitssystems und weitere Kriterien.
In den nächsten Tagen soll die verbindliche Umsetzung veröffentlicht werden. Insbesondere die Definitionen der einzelnen Ampelfarben sowie die Möglichkeiten, die dann seitens der Nationalstaaten gesetzt werden können, sollen veröffentlicht werden. Fix ist, dass wer von grün nach grün reisen möchte, keinerlei Nachweise braucht. Zeigt die Ampel gelb, so könnte ein negativer PCR-Test verlangt werden oder aber ein Schnelltest durchgeführt werden. Bei rotem Licht könnte Quarantäne blühen. Allerdings: Dem aktuellen Informationsstand nach könnten die Nationalstaaten auch schon bei Gelb eine Isolation verlangen.
Der formelle Beschluss soll am Dienstag im Zuge der Sitzung der ressortleitenden Minister erfolgen. Wann das neue System dann umgesetzt wird, ist noch völlig offen. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sagte jedenfalls, dass eventuelle Einreiseeinschränkungen wie die Vorlagepflicht negativer PCR-Tests dann „rechtzeitig von den Regierungen angekündigt“ werden müssen. Auch ist fraglich, ob die EU-weite Regelung irgendwelche Auswirkungen auf die deutsche Zwangsquarantäne, die am 15. Oktober 2020 in Kraft treten soll, haben wird.
Fix ist jedenfalls, dass die Schweiz an der EU-Corona-Ampel nicht teilnehmen wird. Das hat zur Folge, dass im Zusammenhang mit der Eidgenossenschaft weiterhin die jeweiligen nationalen Regelungen und eben jene der Schweiz gelten werden.