Flagge Japans (Foto: Unsplash/Steven Diaz).
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EU und Japan unterfertigen neues Luftfahrtabkommen

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Im Flugverkehr zwischen der Europäischen Union und Japan soll es künftig für Luftfahrtunternehmen zu Erleichterungen kommen. Die schwedische Ratspräsidentschaft unterzeichnete dazu ein Abkommen mit eder japanischen Regierung. Dieses soll Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Strecken zwischen der EU und Japan gewähren und damit einen offenen und fairen Wettbewerb fördern.

Sowohl japanische als auch Airlines mit Sitz in der Europäischen Union sollen durch das neue Abkommen ihre Dienstleistungen vereinfacht ausbauen können. Weiters ergänzt es das Luftsicherheitsabkommen, das bereits im Jahr 2021 in Kraft getreten ist. Generell wollen die EU und Japan ihre Zusammenarbeit in der Luftfahrt weiter ausbauen.

„Heute haben wir einen weiteren Meilenstein in der Luftfahrtaußenpolitik der EU gesetzt. Dieses Abkommen wird es allen EU-Luftfahrtunternehmen ermöglichen, bei der Erbringung von Luftverkehrsdiensten nach Japan von der Niederlassungsfreiheit zu profitieren, wodurch bestehende bilaterale Abkommen unserer Mitgliedstaaten mit dem Unionsrecht in Einklang gebracht werden. Dies wird die Zusammenarbeit der EU mit einem unserer wichtigsten Partner in der Region weiter ausbauen“, sagte Andreas Carlson, schwedischer Minister für Infrastruktur und Wohnungsbau.

Derzeit ist noch nicht absehbar welche Vorteile Konsumenten durch das neue Abkommen haben. Hintergrund ist, dass sowohl japanische Anbieter als auch Fluggesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union den russischen Luftraum nicht nutzen können. Daher müssen zum Teil enorm lange Umwege geflogen werden. Dies treibt die Produktionskosten in die Höhe und somit wird es für manche Fluggesellschaften kompliziert profitabel zu fliegen, da es oftmals günstigere Alternativen mit höchstens einem Umstieg gibt.

Daher ist nicht damit zu rechnen, dass der Abschluss der neuen Vereinbarung zwischen der EU und Japan kurzfristig dazu führt, dass zahlreiche neue Nonstopverbindungen aufgenommen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere dann, wenn sich die Flugrouten möglicherweise wieder verkürzen könnten, ist dies aber durchaus vorstellbar.

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