Die Europäische Union hat ihre Flugsicherheitsliste erneut aktualisiert und ein vollständiges Flugverbot für sämtliche Fluggesellschaften aus Suriname und Tansania verhängt. Diese Entscheidung, die am 3. Juni 2025 von der Europäischen Kommission bekanntgegeben wurde, basiert auf gravierenden Sicherheitsmängeln, die bei Fluglinien und den zuständigen Aufsichtsbehörden beider Länder festgestellt wurden.
Mit dieser jüngsten Erweiterung steigt die Gesamtzahl der Airlines, denen der Betrieb im EU-Luftraum untersagt ist, auf 169. Die Maßnahme unterstreicht das konsequente Vorgehen der EU zur Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards im internationalen Luftverkehr und sendet ein deutliches Signal an Nationen, deren Luftfahrtinfrastrukturen den globalen Anforderungen nicht genügen.
Grundlage der Entscheidung: Mängel bei Aufsicht und Betrieb
Die Entschließung der Europäischen Kommission, alle Fluggesellschaften aus Suriname und Tansania auf die sogenannte „Schwarze Liste“ zu setzen, stützt sich auf umfassende Bewertungen europäischer Luftfahrtsicherheits-Experten. Bei Überprüfungen in beiden Ländern wurden laut einer Mitteilung der EU-Kommission schwerwiegende Defizite festgestellt, die sowohl den regulatorischen als auch den operativen Bereich betreffen. Zu den kritisierten Mängeln zählten insbesondere ein spürbarer Mangel an qualifiziertem Personal, mangelhafte Aufsichtsstrukturen in den Bereichen Flugbetrieb und Lufttüchtigkeit sowie die Nichteinhaltung internationaler Sicherheitsvorgaben durch die zuständigen Behörden und die zertifizierten Fluggesellschaften. Dies umfaßt oft Schwachstellen in der Flugzeugwartung, der Pilotenausbildung und der Umsetzung grundlegender Sicherheitsprotokolle, wie sie von der International Civil Aviation Organization (Icao) als globale Standards festgelegt werden. Die Icao ist die Sonderorganisation der Vereinten Nationen für die internationale Zivilluftfahrt, deren Richtlinien für die Sicherheit des Luftverkehrs weltweit maßgeblich sind.
Die Entscheidung der Kommission basiert auf der einstimmigen Empfehlung des EU-Flugsicherheitsausschusses, der Mitte Mai in Brüssel tagte. Dieser Ausschuss setzt sich aus Luftfahrtexperten der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Kommission geleitet. Unterstützung kommt zudem von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) sowie vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments, was die breite Zustimmung und die fundierte Grundlage der Maßnahme unterstreicht. Die Grundlage für die Aufnahme auf die Liste bilden internationale Sicherheitsstandards, insbesondere jene der Icao, deren Empfehlungen und Verfahren als Blaupause für die nationale Luftfahrtgesetzgebung dienen. Wenn eine nationale Luftfahrtbehörde die Icao-Standards nicht hinreichend umsetzt oder überwacht, hat dies direkte Auswirkungen auf die Genehmigung von Flügen in andere Lufträume.
Eine detaillierte Betrachtung der EU-Flugsicherheitsliste
Mit der aktuellen Erweiterung sind nun insgesamt 169 Fluggesellschaften auf der EU-Flugsicherheitsliste verzeichnet. Diese umfassen 142 Airlines aus 17 Staaten, deren Luftfahrtbehörden als unzureichend leistungsfähig gelten, was bedeutet, daß die staatliche Aufsicht in diesen Ländern systemische Mängel aufweist. Zu den betroffenen Staaten gehören unter anderem Afghanistan, Angola, Nepal, Libyen, die Demokratische Republik Kongo sowie weitere Länder wie Äquatorialguinea, Eritrea, der Kongo (Republik), Sierra Leone, Sudan und São Tomé und Príncipe. Die Probleme in diesen Regionen sind oft struktureller Natur, bedingt durch unzureichende Finanzierung der Aufsichtsbehörden, fehlende technische Expertise, oder politische Instabilität, die eine effektive Regulierung erschwert.
Hinzu kommen 22 Fluggesellschaften aus Rußland. Diese wurden im März 2022 auf die Liste gesetzt, nachdem die russische Luftfahrtbehörde ausländische Lufttüchtigkeitszeugnisse für Hunderte von Flugzeugen, die von russischen Gesellschaften betrieben werden, ohne entsprechende Abstimmung mit den ursprünglichen Eigentümern für ungültig erklärt hatte. Dieser Schritt wurde als Verstoß gegen internationale Sicherheitsstandards im Luftverkehr und das Chicagoer Abkommen von 1944 gewertet. Auch fünf einzelne Airlines aus anderen Ländern sind weiterhin auf der Liste verzeichnet, darunter Air Zimbabwe, Avior Airlines aus Venezuela und Iraqi Airways. Air Zimbabwe hat eine lange Geschichte von Sicherheitsbedenken und Zwischenfällen, die zu wiederholten Flugverboten geführt haben. Avior Airlines wurde aufgrund von Mängeln in der Flugzeugwartung und operationellen Problemen gelistet. Iraqi Airways hatte ebenfalls in der Vergangenheit mit wiederkehrenden Sicherheitsmängeln und einer veralteten Flotte zu kämpfen, was zu zwischenzeitlichen Sperrungen im europäischen Luftraum führte.
Zwei weitere Gesellschaften, Iran Air und Air Koryo aus Nordkorea, dürfen unter strengen Einschränkungen weiterhin in die EU fliegen. Dies bedeutet in der Regel, daß nur bestimmte Flugzeugtypen, die als sicher eingestuft wurden und spezifischen Auflagen unterliegen, für Flüge in den EU-Luftraum zugelassen sind, während der Großteil ihrer Flotte weiterhin einem Flugverbot unterliegt. Die Auflagen können zusätzliche Inspektionen oder die Notwendigkeit von besonderen Genehmigungen umfassen, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Indirekte Auswirkungen und Signalwirkung der Sanktionen
Die jüngste Aktualisierung der EU-Flugsicherheitsliste dürfte in direkter Hinsicht nur begrenzte, neue Auswirkungen haben. So stand die staatliche tansanische Fluggesellschaft Air Tanzania bereits seit Dezember 2024 aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken auf der EU-Flugsicherheitsliste. Auch Blue Wing Airlines, eine private Fluggesellschaft mit Sitz in Paramaribo, Suriname, ist bereits seit 2010 auf der EU-Flugsicherheitsliste verzeichnet, hauptsächlich aufgrund mehrerer Unfälle und schwerwiegender Sicherheitsmängel in ihrer Betriebsgeschichte. Die aktuellen Verbote sind somit eine Bestätigung bestehender Probleme und eine Ausweitung auf alle Fluggesellschaften der betreffenden Länder.
Dennoch wird das nun vollständige Flugverbot für sämtliche Airlines aus Tansania und Suriname im europäischen Luftraum eine weitreichende Signalwirkung auf Unternehmen und touristische Anbieter haben, die in diesen Ländern Reisen organisieren oder Geschäftsbeziehungen pflegen. Eine Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften, die auf der schwarzen Liste der EU stehen, verbietet sich für die meisten seriösen Anbieter aus Gründen der Reputation und der rechtlichen Absicherung. Dies kann indirekt zu einer Verringerung des touristischen und geschäftlichen Verkehrs in diese Regionen führen, da Reisende und Unternehmen alternative Routen und Partner wählen werden, die den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Das Verbot dient somit auch als indirekter Anreiz für die betroffenen Staaten, ihre Luftfahrtaufsicht und die Sicherheitsstandards ihrer Airlines grundlegend zu verbessern, um eine zukünftige Wiederaufnahme in den europäischen Luftraum zu ermöglichen und den internationalen Luftverkehr wieder zu beleben.
Die EU-Flugsicherheitsliste ist ein dynamisches Instrument, das regelmäßig überprüft und angepaßt wird. Fluggesellschaften und Länder haben die Möglichkeit, bei nachgewiesener Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards und der Luftfahrtaufsicht von der Liste gestrichen zu werden. Hierfür müssen sie detaillierte Korrekturmaßnahmen vorlegen und deren Umsetzung durch internationale Auditierungen und Vor-Ort-Inspektionen der Easa bestätigen lassen. Das ultimative Ziel der EU ist nicht die dauerhafte Isolierung, sondern die Anregung zur Einhaltung globaler Sicherheitsstandards zum Schutze aller Reisenden.