Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Bewilligungen der Staatshilfen, die im Jahr 2020 von Frankreich und Schweden gewährt wurden, rechtmäßig waren. Geklagt hatte die Billigfluggesellschaft Ryanair.
Es ging um die von der EU-Kommission erteilten Freigaben der Unterstützungsmaßnahmen, die Air France-KLM von der französischen und SAS von der schwedischen Regierung gewährt wurden. Gegen diese zog Ryanair vor Gericht. Vor dem EuGH wurde ein Berufungsverfahren verhandelt, denn das EU-Gericht entschied in erster Instanz zu Ungunsten des Billigfliegers.
Nebst staatlich garantierten Darlehen stundete die französische Regierung der Fluggesellschaft Air France auch die Entrichtung von Ticketsteuern. Ryanair klagte gegen so ziemlich jede Staatshilfe, die im Zuge der Corona-Pandemie gewährt wurde. In den meisten Fällen unterlag man in erster Instanz. Im Fall der Lufthansa erklärte das EU-Gericht die Freigabe für rechtswidrig, wobei ein Berufungsverfahren vor dem EuGH anhängig ist.
Bezüglich SAS und Air France hat Ryanair nun keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung. Eine höhere Instanz als der Europäische Gerichtshof ist in der EU nicht vorhanden. Damit sind die Genehmigungen der Staatshilfen, die im Zuge der Corona-Pandemie den beiden genannten Fluggesellschaften gewährt wurden, endgültig rechtskräftig.