Der Insolvenzverwalter der ehemals zweitgrößten Fluggesellschaft Deutschlands, Air Berlin, führt vor dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren im Zusammenhang mit zugeteilten bzw. nicht-zugeteilten Kohlenstoffdioxid-Zertifikaten. Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts fällt zu Ungunsten der Insolvenzmasse aus.
Air Berlin erhielt lange vor der Pleite Emissionszertifikate für den Zeitraum von 2013 bis 2020 zugewiesen und das kostenlos. Kurz nach der Pleite und der Einstellung des Flugbetriebs hoben die deutschen Behörden diese Zuteilung auf. Da die Zertifikate auch gehandelt werden können, zog der Lucas Flöther in seiner Funktion als Masseverwalter vor Gericht. Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der Jurist argumentiert unter anderem damit, dass die Ermächtigungsgrundlage fehlen würde. Weiters habe Air Berlin ihre Emissionszertifikate bereits vor August 2017 – somit vor dem Insolvenzantrag – verkauft und obendrein darauf vertraut, dass für das Jahr 2018 weitere zugeteilt werden. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass man die Zertifikate, die mangels Flugbetrieb nicht mehr benötigt werden, haben will und zu Gunsten der Masse zu Geld machen will.
Der Europäische Gerichtshof legte den Wert der strittigen Kohlenstoffdioxid-Zertifikate mit etwa 77 Millionen Euro fest. Das Verfahren wird eigentlich vor dem Verwaltungsgericht Berlin geführt und ist eine innerdeutsche Angelegenheit. Der Richtersenat legte zahlreiche Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorab-Entscheidung fest, denn einige Dinge sind von europaweiter Bedeutung.
Der Generalanwalt gab eine Stellungnahme ab, die der Argumentation des Air-Berlin-Insolvenzverwalters so ganz und gar nicht folgt. Da der Europäische Gerichtshof oftmals das Statement des Generalanwalts übernimmt, droht Flöther nun eine juristische Schlappe. Die europäischen Höchstrichter sind aber nicht an die Empfehlung gebunden, sondern können frei entscheiden. In den letzten Jahren ist dies wiederholt vorgekommen, beispielsweise in Sachen der umstrittenen deutschen PKW-Maut für Ausländer.