Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil in Luxemburg die deutsche Regelung zur Deckelung von Trassenpreisen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für europarechtswidrig erklärt. Die Richter stellten fest, dass die im deutschen Eisenbahnregulierungsgesetz verankerte Trassenpreisbremse gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber verstößt.
Nach Auffassung des Gerichts schreibt die deutsche Gesetzgebung eine zu starre mathematische Formel für die Berechnung der Entgelte vor. Dies entziehe den Betreibern wie der DB InfraGO den notwendigen unternehmerischen Spielraum, um die Entgelte eigenverantwortlich festzulegen und so die tatsächlichen Kosten der Infrastrukturnutzung abzubilden.
Zusätzliche Recherchen im europäischen Eisenbahnrecht verdeutlichen, dass die Richtlinie 2012/34/EU die Grundlage für einen wettbewerbsfähigen europäischen Eisenbahnraum bildet. Diese sieht zwingend vor, dass Infrastrukturbetreiber bei der Festlegung von Nutzungsentgelten unabhängig von staatlichen Eingriffen agieren müssen. Deutschland hatte die Preisbremse ursprünglich eingeführt, um die Kosten für die Bundesländer als Besteller des Nahverkehrs stabil zu halten. Mit dem aktuellen Urteil wird jedoch klargestellt, dass nationale Preiskontrollen die Effizienz des Gesamtsystems beeinträchtigen und den fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen behindern können.
Besonders folgenreich ist die Entscheidung des EuGH, den Antrag der Bundesnetzagentur auf eine zeitliche Begrenzung der Urteilswirkung abzulehnen. Die deutsche Regulierungsbehörde hatte vor massiven wirtschaftlichen Störungen gewarnt, sollte das Urteil rückwirkend angewendet werden müssen. Da der Gerichtshof diese Bedenken nicht teilte, drohen dem Bund und den beteiligten Verkehrsunternehmen nun Nachforderungen in Milliardenhöhe. Experten gehen davon aus, dass die Trassenpreise für den Nahverkehr in Deutschland kurzfristig deutlich ansteigen werden, was den finanziellen Druck auf die Aufgabenträger in den Bundesländern massiv erhöht.
In Branchenkreisen wird bereits über eine notwendige Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes spekuliert. Die Bundesregierung muss nun kurzfristig einen Rechtsrahmen schaffen, der einerseits den EU-Vorgaben zur Unabhängigkeit entspricht und andererseits einen drohenden Kollaps der Finanzierung des Schienenverkehrs verhindert. Da die Trassenentgelte eine der Haupteinnahmequellen für die Instandhaltung und den Ausbau des Schienennetzes darstellen, könnte das Urteil langfristig zu einer Umschichtung von Haushaltsmitteln führen, um die steigenden Betriebskosten im Nahverkehr abzufangen, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Infrastrukturbetreiber zu gefährden.