Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Fluggesellschaften bei annullierten Flügen Ticketpreise innerhalb von sieben Tagen erstatten müssen, wenn die betroffenen Passagiere keine ausdrückliche Zustimmung zu Gutscheinen als Erstattungsform gegeben haben. Dies entspricht der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Ein Treuekonto allein gilt nicht als Zustimmung, wie die Richter in Luxemburg entschieden (Rechtssache: C-642/23).
Laut Urteil muss die Zustimmung zu Gutscheinen auf freiwilliger Basis erfolgen, etwa durch das Ausfüllen eines Formulars auf der Website der Airline. Das bloße Anlegen eines Kundenkontos, das zur Teilnahme an Treueprogrammen dient, reicht hingegen nicht aus, um Reisegutscheine als Erstattungsform zu rechtfertigen. Mit dieser Entscheidung stärkt der EuGH die Rechte von Flugreisenden und schränkt die Möglichkeiten der Airlines ein, Kunden zu Alternativen zur Geldrückerstattung zu drängen.
Der Fall wurde dem EuGH vom Landgericht Düsseldorf vorgelegt, das nun unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsauslegung über den konkreten Streitfall entscheiden muss. Geklagt hatte das Fluggastrechte-Portal Flightright im Namen eines Passagiers, der seine Rechte an das Portal abgetreten hatte. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Streitigkeiten in Europa.