Die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die EU-Staaten muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf das für den Kampf gegen Terror absolut Notwendige beschränkt werden.
Zudem machte das europäische Höchstgericht in einem Urteil von heute deutlich, dass die Verarbeitung der Daten bei Flügen innerhalb der EU gegen EU-Recht verstoße, sofern keine terroristische Bedrohung bestehe. Die PNR-Richtlinie (Passenger Name Record) sieht vor, dass Fluggastdaten bei der Überschreitung einer EU-Außengrenze in großer Zahl systematisch verarbeitet werden. So sollen terroristische Straftaten und andere schwere Kriminalität verhindert und aufgedeckt werden.
Ausdehnungen des Systems befürchtet
Die belgische NGO Liga für Menschenrechte klagte dagegen, wie Belgien die Regeln umsetzt. Sie sieht unter anderem das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt. Zudem würden durch die Ausdehnung des Systems auf Flüge innerhalb der EU und auf die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln als dem Flugzeug indirekt wieder Grenzkontrollen eingeführt.
Nach belgischem Recht sind Flug-, Bahn- Bus-, Fähr- und Reiseunternehmen dazu verpflichtet, die Daten ihrer Passagiere, die über die Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, an eine Zentralstelle weiterzugeben, in der unter anderem Polizei und Geheimdienste vertreten sind.