Der Europäische Gerichtshof hat am 6. November 2024 die Klage der Billigfluggesellschaft Wizz Air gegen eine staatliche Beihilfe für die rumänische Fluggesellschaft Tarom abgewiesen.
Die rumänische Regierung hatte im Jahr 2020 ein Darlehen von rund 2 Millionen Euro bewilligt, um Tarom für Verluste aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu entschädigen. Diese Hilfe wurde von der Europäischen Kommission im Februar 2022 genehmigt. Wizz Air argumentierte, dass die Beihilfe den Wettbewerb verzerren würde, da sie den Markt zugunsten von Tarom beeinträchtige. Der EuGH entschied jedoch, dass die Beihilfe mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar sei, da sie dazu beitrage, die Anbindung rumänischer Regionen zu sichern und soziale Härten zu vermeiden, die durch den Verlust der Flugverbindungen entstehen könnten.
Die Entscheidung stärkt das Recht von Mitgliedstaaten, in Krisenzeiten staatliche Beihilfen zu gewähren, um die Luftverkehrsinfrastruktur und wichtige Flugverbindungen aufrechtzuerhalten. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Marktstruktur im europäischen Luftfahrtsektor haben wird.