Der Europäische Gerichtshof hat in einem Berufungsverfahren eine Klage der Billigfluggesellschaft Wizz Air gegen im Jahr 2020 von der rumänischen Regierung an Tarom ausbezahlte Beihilfen zurückgewiesen. Dem Lowcoster steht kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung.
Bereits die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hatte festgestellt, dass die Bewilligung der im Feber 2020 gewährten Staatshilfe in der Höhe von 175.952.000 Rumänischen Lei rechtmäßig war. Gegen diese Entscheidung ist Wizz Air vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Am 11. Jänner 2024 veröffentlichte dieser ein Urteil, in dem die Berufung des Billigfliegers abgewiesen wurde.
Tarom war bereits vor der Corona-Pandemie finanziell angeschlagen. Der Carrier häufte zwischen 2004 und 2019 Verluste in der Gesamthöhe von 3.362.130.000 Rumänischen Lei an. Diese überstiegen das Eigenkapital bei weitem. Wizz Air vertrat die Ansicht, dass die Staatshilfe „unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie“ gar nicht der Unterstützung wegen der Folgen der Krise dienen sollte, sondern eher das Unternehmen, das schon zuvor „konkursreif“ gewesen soll, stützen sollte.
Die Regierung von Rumänien reichte die damals beabsichtige Staatshilfe bei der EU-Kommission zur Bewilligung ein. Diese erteilte die Freigabe und begründete dies unter anderem auch damit, dass die Inlandsflüge schwer kurzfristig von anderen Unternehmen übernommen werden könnten. Diese Begründung wollte Wizz Air nicht akzeptieren und zog gegen die Bewilligung vor Gericht. Der EuGH hat nun als letzte Instanz das Rechtsmittel des pinkfarbenen Billigfliegers abgewiesen.