Das Oberlandesgericht Wien hat Beschwerden gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Betrugs bei der Beschaffung der Eurofighter im Jahr 2003 und beim Vergleich im Jahr 2007 durch das Landesgericht für Strafsachen zurückgewiesen.
Die letzten Beschwerden kamen von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Republik Österreich. Damit seien alle strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter in Österreich beendet, so Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur. Die Einstellung erfolgte letztlich mit der Begründung, dass von den österreichischen Anklagebehörden im bisherigen dreieinhalbjährigen Ermittlungsverfahren der begründete Verdacht des Betrugs an der Republik Österreich nicht durch ausreichende eigene Ermittlungsergebnisse soweit dargestellt werden konnte, dass eine Fortsetzung der strafbehördlichen Ermittlungen gerechtfertigt wäre.
Der Präsident der Finanzprokuratur, der das Verfahren für die Republik geleitet hat, zeigte für die Einstellung der Ermittlungen kein Verständnis. Aber: „Gerichtsentscheidungen schaffen Tatsachen, die zu akzeptieren sind“, so Peschorn weiter. Das sieht auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner so. Dennoch kann sie die Entscheidung nicht nachvollziehen. „Klar ist, dass dadurch vieles im Dunklen bleiben wird und mögliche Straftaten nicht aufgeklärt werden. „Mit unserer aktuell laufenden Hubschrauber Beschaffung, die wir Government-to-Government durchführen, zeigen wir jedenfalls, wie man solche Beschaffungen sauber, transparent und ordentlich durchführt“, so Tanner weiter.