Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 die Eröffnung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen das Online-Reiseportal Booking.com bekannt gegeben. Die Brüsseler Behörde prüft, ob das Plattformunternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden seinen Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) hinreichend nachkommt.
Im Zentrum der Untersuchung steht der Verdacht, dass das Portal unzureichende Schutzmaßnahmen gegen betrügerische Unterkunftsangebote, Identitätsdiebstahl und großangelegte Phishing-Kampagnen getroffen hat. Nach Angaben von Kommissionsbeamten wird geprüft, ob systematische Mängel beim Risikomanagement und bei der unverzüglichen Entfernung rechtswidriger Inhalte vorliegen. Der Vorstoß erfolgt in einer Phase, in der Verbraucherschutzorganisationen weltweit vor einer stark steigenden Belastung durch Cyberkriminalität im digitalen Reiseverkehr warnen.
Drastischer Anstieg von Phishing-Angriffen und Betrugsmeldungen
Grundlage für das Tätigwerden der Aufsichtsbehörden sind operative Daten und Risikoberichte des Unternehmens selbst. Den Ermittlungsakten zufolge hat Booking.com weltweit einen Anstieg der Betrugsversuche auf der eigenen Plattform um 500 Prozent verzeichnet. Allein im ersten Halbjahr 2026 gingen bei den zuständigen Stellen 1.072 Betrugsmeldungen ein, die zu nachgewiesenen finanziellen Schäden bei Verbrauchern in Höhe von 82.000 Euro führten. Diese Zahlen entsprechen einer Verzehnfachung des Schadensvolumens im Vergleich zum analogen Vorjahreszeitraum.
Ein Schwerpunkt der Brüsseler Prüfung liegt auf Phishing-Aktivitäten. Dabei verschaffen sich Cyberkriminelle unter Umgehung von Sicherheitsbarrieren Zugang zu den Kommunikationssystemen zwischen Hoteliers und Gästen. Über gefälschte Nachrichten innerhalb des Nachrichtensystems von Booking.com oder per Textnachricht werden Fluggäste und Hotelgäste dazu verleitet, Zahlungsdaten auf gefälschten Internetseiten erneut einzugeben oder Bestätigungen vorzunehmen. Neben erfundenen Unterkünften, die auf der Plattform gelistet werden, untersuchen die Behörden, wie persönliche Reservierungs- und Kundendaten durch Dritte abgegriffen und zweckentfremdet werden können.
Prüfung von Werbetransparenz und Platzierungsalgorithmen
Über die Abwehr krimineller Inhalte hinaus erstrecken sich die Ermittlungen der Europäischen Kommission auf die Transparenz kommerzieller Platzierungen. Die EU-Behörde prüft, ob hervorgehobene Unterkunftsangebote, bei denen Partnerbetriebe durch die Zahlung höherer Provisionen eine bevorzugte Positionierung in den Suchergebnissen erwerben, hinreichend klar als bezahlte Werbeanzeigen gekennzeichnet sind. Nach den Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste müssen Plattformanbieter sicherstellen, dass Verbraucher den kommerziellen Charakter von Platzierungsempfehlungen mühelos erkennen und Steuerungsmöglichkeiten für die angezeigten Werbungsinhalte nutzen können.
EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen betonte anlässlich der Einleitung des Verfahrens am 21. Oktober 2026, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Urlaub buchen können müssen, ohne der Gefahr von Betrugsmaschen ausgesetzt zu sein. Die Einleitung der förmlichen Untersuchung stellt rechtlich noch keine Abschließende Feststellung eines Verstoßes dar. Sollte die Europäische Kommission jedoch zu dem Ergebnis gelangen, dass Booking.com seinen Sorgfaltspflichten zur Absicherung der Infrastruktur nicht nachkommt, drohen dem Plattformbetreiber nach den Regularien des Digital Services Act Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das Unternehmen hat angekündigt, kooperativ an der Aufklärung der Vorwürfe mitzuwirken und seine Sicherheitsarchitektur im Rahmen des Verfahrens weiter offenzulegen.