Oktober 21, 2026

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Oktober 21, 2026

Flughafen Sitten: Walliser Stimmbevölkerung entscheidet über Reorganisation und Eigentümerstruktur

Am 29. November 2026 entscheidet die Walliser Stimmbevölkerung über das Gesetz über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis. Der Gesetzestext, der im März 2026 vom Großen Rat des Kantons Wallis verabschiedet worden war, wurde nach dem Ergreifen eines Referendums zur Entscheidung an die Urne verwiesen. Die Vorlage regelt die künftige Führungs- und Finanzierungsstruktur des zivil genutzten Regionalflugplatzes neu. Nach dem Willen der Walliser Kantonsregierung (Staatsrat) soll der Flughafen aus der alleinigen Verantwortung der Stadt Sitten herausgelöst und in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft überführt werden, an der die öffentliche Hand die Stimmen- und Kapitalmehrheit hält. Der Staatsrat wirbt für ein Ja zur Gesetzesvorlage, um die öffentliche Kontrolle über das Areal dauerhaft abzusichern, die betrieblichen Zuständigkeiten zu klären und eine direkte Mitsprache des Kantons bei Investitionsentscheidungen zu gewährleisten. Nutzungsprofil und zivile Aufgaben im öffentlichen Interesse Seit dem Rückzug der Schweizer Luftwaffe aus dem regulären Jetbetrieb im Jahr 2018 wird das Areal in Sitten primär als ziviler Regionalflugplatz genutzt. Nach behördlichen Erhebungen entfallen rund 80 Prozent aller Flugbewegungen auf Aufgaben im öffentlichen Interesse und Versorgungsflüge. Der Flughafen fungiert als operative Basis für die alpine Bergrettung, den Helikopter-Sanitätsdienst Air-Glaciers sowie für Lufttransporte zur Versorgung von Berghütten und landwirtschaftlichen Alpbetrieben im Hochgebirge. Zusätzlich dient das Infrastrukturareal als Schulungs- und Erprobungsstandort für die Zivilluftfahrt und bietet Flächen für Unternehmen aus den Bereichen Forschung und Luftfahrtservice. Die militärische Funktion beschränkt sich im Wesentlichen auf die Eigenschaft als Ausweichflugplatz der Luftwaffe. Der Staatsrat hebt hervor, dass die Infrastruktur als Bestandteil des kantonalen Krisenmanagements bei Unwettern, Hangrutschungen oder

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Air Canada und United Airlines planen Ausbau des nordamerikanischen Streckennetzes für 2027

Die Fluggesellschaften Air Canada und United Airlines haben im Oktober 2026 eine umfassende Aufstockung ihres gemeinsamen Flugprogramms im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Kanada und den USA für die Sommersaison 2027 angekündigt. Im Rahmen des Vorhabens führt Air Canada drei neue saisonale Strecken ein: Ab Ende April 2027 wird Toronto mit Louisville in Kentucky verbunden, gefolgt von täglichen Flügen ab Juni zwischen Montreal und Indianapolis sowie vier wöchentlichen Abflügen von Edmonton nach Newark. Auf der bestehenden Verbindung zwischen Edmonton und San Francisco setzt die kanadische Fluggesellschaft künftig größere Maschinen des Typs Airbus A220 ein. Parallel dazu erweitert United Airlines das Streckennetz auf mehreren Kanadarouten. Vorgesehen sind neue Direktverbindungen ab dem Drehkreuz Newark nach St. John’s auf Neufundland sowie Flüge von Denver nach Ottawa und Québec City. Zudem beabsichtigt die US-Fluggesellschaft, auf ausgewählten Verbindungen wie Washington-Dulles nach Québec sowie Denver nach Winnipeg zusätzliche Sitzplatzkapazitäten bereitzustellen. Die Anpassungen zielen darauf ab, den Zubringerverkehr an den zentralen Hubs beider Partnerunternehmen zu verstärken. Ein zentrales Element der Vereinbarung ist die Verlängerung und operative Ausweitung der bestehenden Joint-Business-Vereinbarung im transatlantischen und nordamerikanischen Punkt-zu-Punkt-Verkehr. Beide Star-Alliance-Mitglieder streben eine vertiefte Abstimmung bei Flugplänen, Anschlussverbindungen und Kundentreueprogrammen an. Der Vollzug der erweiterten Kooperation steht jedoch unter dem Vorbehalt der fusions- und beihilferechtlichen Genehmigung durch die zuständigen kanadischen Wettbewerbsbehörden.

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Betriebsreglement und Ausbaupläne des Flughafens Genf

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat mit Urteil vom 9. Oktober 2026, publiziert am 16. Oktober 2026, die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des Flughafens Genf bestätigt. Die Richter wiesen die Beschwerden von Anwohnerorganisationen und Umweltverbänden gegen die Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aus dem Jahr 2022 weitgehend ab. Damit behalten zwei wesentliche Anpassungen des Betriebsreglements sowie die Pläne zum Bau eines neuen Schnellabrollwegs auf dem Areal des Genfer Flughafens ihre Gültigkeit. Das Gericht stellte fest, dass die genehmigten Abweichungen bei der Lärmbelastung verhältnismäßig sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb des zweitgrößten Schweizer Flughafenstandorts aufrechtzuerhalten, ohne gegen Bundesvorgaben oder internationale Vorgaben zu verstoßen. Lärmimmissionen und die rechtliche Einordnung von Erleichterungen In der Urteilsbegründung setzt sich das Bundesverwaltungsgericht detailliert mit den Lärmimmissionen rund um das Genfer Becken auseinander. Die Richter bestätigten, dass die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte für Fluglärm in den Nachtstunden überschritten werden. Diese Überschreitungen resultieren primär aus verspäteten Abflügen, die regulär vor 22.00 Uhr terminiert sind, deren tatsächliche Ausführung sich jedoch verzögert. Eine strikte und vollständige Einhaltung der lärmrechtlichen Grenzwerte ohne Ausnahmen hätte nach Berechnungen der Gutachter eine Reduzierung des zivilen Flugverkehrs in Genf um schätzungsweise 90 Prozent erfordert. Eine derartig drastische Beschränkung hätte die Schließung des Standorts für den kommerziellen internationalen Flugbetrieb zur Folge gehabt. Aus diesem Grund bewertete das Gericht die Erteilung rechtlicher Erleichterungen durch das UVEK als rechtmäßig, da das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen internationalen Flughafen für die Region und die Schweiz als übergeordnet einzustufen sei. Lärmkontingente und Ausnahmeregelungen für

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Einigung zwischen FAA und Fluglotsengewerkschaft NATCA über Gehaltserhöhung

Die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) und die Gewerkschaft National Air Traffic Controllers Association (NATCA) haben im Oktober 2026 eine Einigung erzielt, die den berechtigten US-Fluglotsen eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent sichert. Die Anpassung tritt zum 18. Oktober 2026 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 11. Januar 2026. Damit wird die verbleibende Komponente einer von den US-Gesetzgebern bewilligten Gesamtanpassung umgesetzt, nachdem zu Jahresbeginn bereits eine Erhöhung um ein Prozent erfolgt war. Die Lohnerhöhung ist jedoch an konkrete betriebliche Auflagen gekoppelt, die auf eine Effizienzsteigerung und verbesserte Personaleinsatzplanung abzielen. Grundlage bildet das US-Finanzierungsgesetz, das Gehaltsanpassungen der Behörde an messbare operative Verbesserungen im Flugbetrieb bindet. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehören strengere Verfahren zur Zeiterfassung, die Einführung arbeitslastorientierter Schichtmodelle sowie geänderte Regelungen für Versetzungen, um Engpässe in unterbesetzten Kontrollzentren gezielter auszugleichen. Die Einigung erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender kapazitärer Herausforderungen im US-Luftraum, wo Fluglotsen vielerorts verpflichtende Überstunden leisten müssen. Während Branchenvertretungen die Gehaltsanpassung als notwendigen Schritt zur Sicherung und Verbleibquote des Personals bewerten, verweisen Analysten darauf, dass strukturelle Personallücken im Tower- und Radardienst durch moderate Tarifanpassungen allein nicht kurzfristig geschlossen werden können.

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Lufthansa Group führt neue Sitzplatzkategorien auf interkontinentalen Flügen ein

Die Fluggesellschaften der Lufthansa Group weiten ihr Angebot an kostenpflichtigen Zusatzleistungen auf den Langstreckenverbindungen aus. Wie der Luftfahrtkonzern im Rahmen einer Information an Vertriebspartner mitteilte, stehen Passagieren in der Economy Class ab sofort zwei weitere vorab reservierbare Sitzplatzkategorien zur Auswahl. Unter den Bezeichnungen Duo Seat und Back Seat führen die Netzwerk-Airlines Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss neue Tarifoptionen für die Sitzplatzwahl auf Interkontinentalflügen ein. Die Maßnahme reiht sich ein in die laufende Entkopplung traditioneller Beförderungsleistungen von Zusatzoptionen (Ancillary Revenues), mit der Netzwerkträger ihre Erlösstruktur an die Gepflogenheiten des Marktes anpassen und zusätzliche Einnahmequellen erschließen. Technische Ausgestaltung des Duo Seat und des Back Seat auf der Langstrecke Die Kategorie Duo Seat richtet sich an gemeinsam reisende Personen, die zwei direkt nebeneinanderliegende Sitzplätze ohne einen dritten Sitzplatz in derselben Gruppe buchen möchten. Voraussetzung für das Angebot ist ein Flugzeugtyp mit einer entsprechenden Kabinenkonfiguration. Das Produkt ist daher vorrangig auf Strecken verfügbar, die mit Maschinen der Baureihen Airbus A330-300, Airbus A340-300 oder Boeing 767-300ER bedient werden, da diese Typen in der Economy Class über eine Bestuhlung im Muster 2-X-2 an den Fensterseiten verfügen. Preislich siedelt der Konzern den Duo Seat zwischen dem bestehenden Preferred Zone Seat, der sich im vorderen Teil der Kabine befindet, und dem Legroom Seat mit größerer Beinfreiheit an. Für Vielflieger mit dem Status HON Circle Member oder Senator bleibt die Reservierung dieser Plätze kostenfrei, sofern die Buchung nicht im Basispreis Economy Light erfolgt. Die zweite Neuerung, der Back Seat, umfasst je nach Flugzeugmodell die hintersten Sitzreihen der

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Flughafen Düsseldorf rückt im ACA-Einstufungssystem auf Stufe 4 vor

Der Flughafen Düsseldorf ist im Rahmen des Branchenprogramms Airport Carbon Accreditation (ACA) des internationalen Flughafenverbandes ACI erstmals mit der Stufe 4 ausgezeichnet worden. Ausschlaggebend für die Einstufung war die Erweiterung des systematischen Erfassungssystems auf verkehrsseitige Partner und Drittunternehmen am Standort. In die Berechnung der Emissionsbilanz fließen künftig neben den betriebseigenen Aktivitäten des Betreibers auch die Verbräuche und Ausstöße von Fluggesellschaften, Bodenverkehrsdiensten, Energieversorgern und weiteren Dienstleistern ein. Nach Angaben der Betreibergesellschaft wurde der operative CO2-Ausstoß des Standorts seit dem Basisjahr 2010 um rund 80 Prozent gesenkt. Damit hat der Standort das Zielvereinbarungsspektrum der deutschen Verkehrsflughäfen für das Jahr 2030 vorzeitig erreicht. Das Gesamtziel des Unternehmens sieht vor, den operativen Betrieb bis spätestens 2035 bilanziell emissionsfrei zu gestalten. Zur Verringerung verbleibender Ausstöße prüft der Betreiber unter anderem den Umbau von Tanklagern für die Belieferung mit synthetischen Flugkraftstoffen über die Schiene sowie den Ausbau von Photovoltaikanlagen im Geländebereich. Die größten verbleibenden Verursacherstellen im direkten Betrieb des Flughafens bilden zwei erdgasbetriebene Blockheizkraftwerke, die derzeit für mehr als 75 Prozent der betriebseigenen CO2-Emissionen verantwortlich sind. Um eine Reduktion dieser Hauptemissionsquelle zu erreichen, werden mit externen Projektpartnern technische Optionen für eine Umstellung der Anlagen auf Biomethan oder Wasserstoff evaluiert. Parallel dazu umfasst der Zielkatalog Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und die Umstellung der betrieblichen Fahrzeugflotte auf alternative Antriebe.

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Internationale Fluggesellschaften verlängern Flugstopp nach Riad trotz

Der internationale Flughafen König Chalid in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad ist nach einer vorübergehenden Schließung infolge schwerer Angriffe der im Jemen ansässigen Huthi-Miliz offiziell wieder für den Flugverkehr freigegeben worden. Wie aus einer entsprechenden Notam-Meldung für die Luftfahrt hervorgeht, stehen die Start- und Landebahnen für den gewerblichen Flugbetrieb grundsätzlich wieder zur Verfügung. Dennoch meidet die Mehrheit internationaler Netzwerkträger den Standort weiterhin. Flugverfolgungsdienste wie Flightradar24 verzeichneten zu Wochenbeginn den Ausfall von mehr als 80 Prozent der regulär geplanten Verbindungen. Angesichts der anhaltend angespannten Sicherheitslage und der Sorge vor weiteren Raketen- und Drohnenangriffen haben europäische, asiatische und arabische Fluggesellschaften ihre Aussetzungsbeschlüsse verlängert, was die Luftverkehrsanbindung der saudi-arabischen Hauptstadt massiv beeinträchtigt. Ausmaß der Flugsperren bei europäischen und internationalen Airlines Die Reaktion der weltweiten Luftfahrtbranche auf die Wiedereröffnung fällt zurückhaltend aus. Die Lufthansa Group gab bekannt, ihren Flugstopp für Verbindungen nach Riad um rund vier Wochen bis zum 18. November 2026 zu verlängern. Damit bleiben die Flüge der Konzernairlines in die saudi-arabische Metropole bis auf Weiteres ausgesetzt. Auch die britische British Airways sowie die niederländische KLM kündigten an, den Flughafen König Chalid mindestens bis Ende Oktober 2026 nicht anzufliegen. Ähnliche Maßnahmen wurden von mehreren Fluggesellschaften aus Asien und der Golfregion ergriffen. Qatar Airways setzte sämtliche Flugverbindungen nach Riad sowie zur Ostprovinz-Metropole Dammam bis auf Weiteres aus. Auch Air India und weitere internationale Anbieter strrichen ihre Strecken. Das vorsichtige Vorgehen der Fluggesellschaften verdeutlicht die Diskrepanz zwischen der behördlichen Freigabe der Infrastruktur durch die saudi-arabischen Stellen und der risikobasierten Lagebeurteilung der Sicherheitsabteilungen privater Luftfahrtunternehmen. Hintergrund der

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Lufthansa nimmt Flüge nach Columbus im US-Bundesstaat Ohio auf

Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa erweitert ihr nordamerikanisches Streckennetz im Sommerflugplan 2027 um eine Direktverbindung vom Drehkreuz Frankfurt am Main nach Columbus im US-Bundesstaat Ohio. Wie die Betreibergesellschaft Columbus Regional Airport Authority im Oktober 2026 mitteilte, wird die Verbindung ab dem 5. Mai 2027 dreimal wöchentlich bedient. Zum Einsatz kommt ein Langstreckenflugzeug des Typs Boeing 787-9 Dreamliner, das mit der neu entwickelten Kabinenausstattung Allegris ausgerüstet ist und Platz für 287 Passagiere bietet. Die Aufnahme der Transatlantikroute stellt für den Großraum Central Ohio die erste direkte Flugverbindung nach Europa dar. Wirtschaftlich wird die Route durch eine finanzielle Unterstützung und Ertragsgarantie in Höhe von 46,9 Millionen US-Dollar abgesichert, die von der staatlichen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft JobsOhio sowie regionalen Partnern bereitgestellt wird. Die Region rund um Columbus gilt aufgrund starker Industrieansiedlungen, zahlreicher Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen sowie der Expansion des Technologiesektors als wachstumsstarker Markt für den Geschäftsreiseverkehr. Die Bedienung von Sekundärmärkten in den USA mittels effizienter Langstreckenflugzeuge entspricht der Ausrichtung der Netzwerkträger, direkte Verbindungen abseits der gesättigten Hauptdrehkreuze anzubieten. Für die Passagierabwicklung bietet das Drehkreuz Frankfurt Anschlussmöglichkeiten an das europäische und internationale Streckennetz der Lufthansa Group.

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