Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).
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Europäische Kommission leitet DSA-Verfahren gegen Booking.com ein

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Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein förmliches Prüfverfahren gegen die Buchungsplattform Booking.com nach den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) eingeleitet.

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob der Online-Vermittler systematische Risiken durch gefälschte Unterkunftsinserate, Phishing-Angriffe über das interne Mitteilungssystem sowie mangelhaft gekennzeichnete Bezahlplatzierungen in den Suchergebnissen ausreichend bewertet und gemindert hat. Im Falle nachgewiesener Verstöße gegen die Pflichten für sehr große Online-Plattformen drohen dem US-Mutterkonzern Booking Holdings erhebliche Geldbußen.

Anlässlich des Verfahrens fordern die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Hotelstars Union (HSU) den verpflichtenden Abgleich von Hotelangaben mit offiziellen Klassifizierungsdatenbanken. Nach Angaben von Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, sowie HSU-Präsident Markus Luthe könnten durch eine automatisierte Schnittstelle sowohl die Sternekategorie als auch die physische Existenz und Anschrift eines Betriebs verifiziert werden. Der Branchenverband verweist darauf, dass Wettbewerber wie Tripadvisor und Expedia entsprechende Registerdaten seit Jahren zur Verifizierung nutzen, während Booking.com Sterneangaben weiterhin auf Basis unüberprüfter Eigentümerangaben anzeigt.

Das Vorgehen des Buchungsportals stand bereits zuvor in der Kritik: Nach einer Entscheidung der niederländischen Reclame Code Commissie aus dem Jahr 2025, die im April 2026 rechtskräftig bestätigt wurde, wurden unüberprüfte Sterneangaben auf der Plattform als irreführend eingestuft. Gemäß Artikel 26 sowie den Risikominimierungsvorschriften des DSA haftet ein Online-Marktplatz für die Richtigkeit von Angaben, sofern diese für den Verbraucher wie eigene Plattforminformationen erscheinen. Die HSU hat der Europäischen Kommission angeboten, den kostenfreien Zugriff auf das Datenregister von über 22.000 klassifizierten Betrieben in 22 europäischen Partnerländern als verbindliche Abhilfemaßnahme im Verfahren festzuschreiben.

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