Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat die Untersagung der geplanten Übernahme des schwedischen Flugvermittlers eTraveli durch die Booking Holdings bestätigt. Mit der Entscheidung vom 9. September 2026 wiesen die Richterinnen und Richter die Klage des US-amerikanischen Online-Reisekonzerns gegen den Beschluss der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 vollumfänglich ab.
Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde hatte die 1,63 Milliarden Euro schwere Transaktion blockiert, da sie eine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs im Europäischen Wirtschaftsraum befürchtete. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass der Zusammenschluss die ohnehin marktbeherrschende Stellung von Booking im Bereich der Online-Hotelvermittlung weiter gestärkt hätte. Für die Plattformökonomie im Reisebereich setzt dieses Urteil ein deutliches Signal hinsichtlich der Grenzen von Konzernexpansionen durch Aufkäufe in angrenzenden Märkten.
Wettbewerbsrechtliche Bedenken und das Konzept des digitalen Ökosystems
Grundlage der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. September 2023 war die Sorge vor der Entstehung eines geschlossenen Ökosystems. Booking ist im Segment der Vermittlung von Hotelunterkünften die führende Plattform im Europäischen Wirtschaftsraum. eTraveli zählt mit Marken wie Gotogate und Mytrip zu den etablierten Anbietern bei der Vermittlung von Flugtickets. Die Wettbewerbshüter argumentierten, dass die Integration eines führenden Flugportals in das System von Booking dazu führen würde, dass Kunden nach der Erfassung eines Fluges direkt auf der Plattform gehalten und zum Abschluss von Hotelbuchungen geleitet werden.
Durch diese vertikale und komplementäre Verknüpfung drohte nach Ansicht der Regulierungsbehörden ein Effekt, bei dem Konkurrenten im Hotelbereich zunehmend vom Zugang zu potenziellen Kunden abgeschnitten worden wären. Das europäische Gericht bestätigte nun die Einschätzung, dass die Ausweitung des Kundenstamms über den Flugsektor die Marktmacht von Booking bei Hotelreservierungen verfestigt hätte. Dies hätte langfristig die Verhandlungsmacht von Unterkunftsbetreibern geschwächt und potenziell zu höheren Gebühren für Hotels sowie in der Folge zu steigenden Preisen für Verbraucher geführt.
Argumentationslinie der Beteiligten und rechtliche Würdigung
Booking hatte gegen das Verbot geklagt und argumentiert, die Kommission habe die Vorschriften der EU-Fusionskontrolle fehlerhaft angewendet und einen falschen rechtlichen Maßstab angelegt. Das Unternehmen machte geltend, dass die Zusammenführung der Angebote zu betrieblichen Effizienzgewinnen führen und den Buchungsablauf für Kunden vereinfachen würde. Zudem wies der Konzern darauf hin, dass bereits vor der geplanten Übernahme eine Partnerschaft bestand, bei der Booking Flugsicherungsdaten und Vermittlungsdienste von eTraveli nutzte.
Das Gericht entschied jedoch, dass die von Booking vorgebrachten Effizienzvorteile nicht ausreichen, um die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb auszugleichen. Die Richterinnen und Richter schlossen sich der Auffassung der Kommission an, dass die Vermeidung einer Verstärkung marktbeherrschender Stellungen Vorrang vor den betriebswirtschaftlichen Synergieeffekten des Zusammenschlusses hat. eTraveli, das sich im Besitz der Finanzinvestorengruppe CVC Capital Partners befindet, muss somit als unabhängiger Akteur am Markt verbleiben.
Reaktionen der Finanzmärkte und strategische Implikationen
Das Urteil löste an den Finanzmärkten deutliche Reaktionen aus. Die Aktie der Booking Holdings geriet an den Handelsplätzen unter Druck und verzeichnete Kursabschläge. Marktteilnehmer werten die Bestätigung des Übernahmeverbots als Einschränkung für die langfristige Wachstumsstrategie des Konzerns, der bestrebt ist, sämtliche Reisebausteine von der Beförderung über die Unterkunft bis hin zu Aktivitäten auf einer einzigen digitalen Plattform zu vereinen.
Die Entscheidung unterstreicht die verschärfte Gangart der europäischen Regulierungsbehörden gegenüber großen Technologie- und Plattformunternehmen. In den vergangenen Jahren haben Wettbewerbsbehörden weltweit ihr Augenmerk verstärkt auf Fälle gerichtet, in denen marktbeherrschende Unternehmen durch den Ankauf von Anbietern in ergänzenden Geschäftsfeldern ihre Marktstellung absichern oder ausbauen. Die Europäische Kommission verfolgt hierbei den Ansatz, den Marktzutritt für kleinere Wettbewerber offenzuhalten und die Entstehung übergreifender Monopolstrukturen im digitalen Handel frühzeitig zu unterbinden.
Mögliche nächste Schritte im Rechtsstreit
Das vorliegende Urteil des Gerichts der Europäischen Union stellt noch nicht zwingend den rechtlichen Endpunkt des Verfahrens dar. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten und zwei Wochen Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Eine solche Berufung wäre jedoch auf Rechtsfragen beschränkt; die Tatsachenfeststellungen des Gerichts erster Instanz werden vom Europäischen Gerichtshof in der Regel nicht erneut überprüft.
Ein Sprecher von Booking äußerte Enttäuschung über den Ausgang des Verfahrens und bekräftigte die Auffassung des Unternehmens, dass die rechtliche und tatsächliche Bewertung der Kommission fehlerhaft gewesen sei. Das Unternehmen prüfe derzeit die schriftliche Urteilsbegründung sowie die Verfolgung weiterer rechtlicher Schritte vor der höchsten europäischen Instanz. Bis zu einer finalen Entscheidung oder dem Ablauf der Rechtsmittelfrist bleibt die Untersagung der Übernahme von eTraveli vollumfänglich in Kraft.