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Europäisches Parlament lehnt Reformpläne zur Kürzung von Fluggastrechten ab

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Das Europäische Parlament hat in Straßburg eine deutliche Position gegen die vom Rat der Europäischen Union vorgeschlagene Aufweichung der Fluggastrechte bezogen. Mit einer breiten Mehrheit stellten sich die Abgeordneten gegen Pläne, die Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen erst nach deutlich längeren Wartezeiten vorsehen würden. Der Rat hatte zudem gefordert, die Mitnahme von kostenlosem Handgepäck rechtlich infrage zu stellen und Sonderregelungen für Familien sowie Menschen mit Behinderungen einzuschränken. Durch das aktuelle Votum tritt das Parlament erstmals seit zwölf Jahren in ein formelles Schlichtungsverfahren mit dem Rat ein, um die bestehenden Standards für Passagiere zu verteidigen.

Zusätzliche Recherchen verdeutlichen die wirtschaftliche Dimension dieses Konflikts: Die Luftfahrtlobby drängt seit Jahren auf eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, da die Entschädigungskosten für Airlines aufgrund gestiegener Flugbewegungen und technischer Störungen massiv zugenommen haben. Während der Rat argumentiert, dass die aktuelle Regelung die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fluggesellschaften gegenüber außereuropäischen Konkurrenten schwäche, pocht das Parlament auf den Schutz der Konsumenten. Experten weisen darauf hin, dass eine Schwächung der Rechte insbesondere bei Billigfliegern zu einer weiteren Verschlechterung des Service-Niveaus führen könnte, da finanzielle Sanktionen als Korrektiv für unzuverlässige Flugpläne wegfielen.

Ein weiterer Streitpunkt im Schlichtungsverfahren ist die Harmonisierung der Beförderungsbedingungen innerhalb des europäischen Verkehrsmarktes. Kritiker der Ratsposition bemängeln, dass eine Lockerung der Fluggastrechte zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Eisenbahn führen würde, für die im Rahmen der Fahrgastrechteverordnung strengere Haftungsregeln gelten. Die Abgeordneten fordern daher eine Beibehaltung der bestehenden Schwellenwerte, ab denen Mahlzeiten, Hotelunterkünfte und Ausgleichszahlungen fällig werden. Die kommenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gelten als richtungsweisend für die Mobilität in Europa und könnten Monate andauern, bevor ein finaler Kompromiss gefunden wird.

In der parlamentarischen Debatte wurde zudem betont, dass Verbraucherrechte nicht als Verhandlungsmasse für industrielle Interessen dienen dürfen. Besonders die geplante Einschränkung beim Handgepäck stieß auf massiven Widerstand, da dies zu einer undurchsichtigen Preisgestaltung führen würde. Durch die Einleitung des Conciliation-Verfahrens hat das Parlament nun die Möglichkeit, Änderungen direkt mit den Vertretern der Mitgliedstaaten auszuhandeln. Bis zu einer endgültigen Einigung bleiben die aktuellen, für Passagiere vorteilhaften Regelungen in Kraft, was den Druck auf die Fluglinien aufrechterhält, ihre operative Pünktlichkeit zu verbessern.

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