Hotelzimmer (Foto: Jan Gruber).
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Europaweite Sammelklage gegen Booking.com: Hoteliers fordern Schadensersatz wegen unlauterer Wettbewerbspraktiken

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Ein breites Bündnis nationaler Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern hat sich zu einer europaweiten Sammelaktion gegen den Online-Reisevermittler Booking.com zusammengeschlossen. Diese gemeinsame Initiative wird von HOTREC, dem europäischen Dachverband des Gastgewerbes, nachdrücklich unterstützt.

Hintergrund dieser beispiellosen Aktion ist ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. September 2024, das die sogenannten Paritätsklauseln der Plattform als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht einstufte. Dieses Urteil eröffnet nun für Hotels in ganz Europa die Möglichkeit, Schadensersatz für die in den vergangenen Jahren erlittenen finanziellen Schäden geltend zu machen, was durch die von HOTREC unterstützte Sammelklage nun in großem Maßstab geschehen soll.

EuGH-Urteil als Grundlage für Schadensersatzforderungen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 markiert einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und den Beherbergungsbetrieben. Der EuGH stellte klar, daß Betreiber von Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen Hotels nicht länger dazu verpflichten dürfen, auf ihrer Plattform oder zu einem niedrigeren Preis anzubieten als jenen Gästen, die direkt beim Hotel buchen.

Diese sogenannten Paritätsklauseln, die Booking.com in der Vergangenheit häufig angewendet hat, wurden somit als wettbewerbswidrig eingestuft. Für Hotels in ganz Europa ergibt sich aus diesem Urteil nun ein potenzieller Anspruch auf Schadensersatz für die finanziellen Einbußen, die sie durch die Anwendung dieser unzulässigen Klauseln erlitten haben.

Österreichische Hoteliers könnten ebenfalls betroffen sein

Auch in Österreich unterstützt der Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) diese europäische Initiative nachdrücklich. Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie der WKÖ, erinnert daran, daß sich der Fachverband in Österreich bereits vor zehn Jahren erfolgreich für ein gesetzliches Verbot dieser „Bestpreisklauseln“ eingesetzt hat. Gleichwohl gibt Spreitzhofer zu bedenken, daß auch österreichische Hoteliers durch die Anwendung wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den letzten zwei Jahrzehnten möglicherweise einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben könnten. Daher ruft der Fachverband die betroffenen österreichischen Hoteliers dazu auf, die Möglichkeiten einer Teilnahme an der Sammelklage zu prüfen.

Der Präsident von HOTREC, Alexandros Vassilikos, betont die Bedeutung dieser gemeinsamen Aktion für das europäische Gastgewerbe: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, zusammenzustehen und mit dieser gemeinsamen Aktion ein deutliches Signal zu senden: Missbräuchliche Praktiken auf dem digitalen Markt werden nicht unwidersprochen bleiben.“ Die Sammelklage wird somit als ein historischer Moment für die europäische Hotellerie gesehen, um gegen die Marktmacht großer Online-Plattformen vorzugehen und für fairere Wettbewerbsbedingungen einzutreten.

Anmeldung zur Sammelklage für betroffene Hotels möglich

Hotels, die eine Entschädigung für die erlittenen finanziellen Verluste von Booking.com geltend machen möchten, können sich auf der eigens eingerichteten Webseite www.mybookingclaim.com anmelden und dort weitere detaillierte Informationen zu der Sammelklage abrufen. Diese zentrale Anlaufstelle soll es den betroffenen Beherbergungsbetrieben in ganz Europa erleichtern, sich der Initiative anzuschließen und ihre Schadensersatzansprüche zu bündeln.

Die europaweite Unterstützung der Aktion durch zahlreiche nationale Hotelverbände und den Dachverband HOTREC unterstreicht die Entschlossenheit der Branche, gegen die als unlauter empfundenen Geschäftspraktiken von Booking.com vorzugehen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Auswirkungen diese großangelegte Sammelklage auf die zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Hotels und Online-Buchungsplattformen haben wird.

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