Eine am 26. Oktober 2026 veröffentlichte Studie der Luftfahrtberatung Baines Simmons im Auftrag der European Cockpit Association (ECA) belegt unzureichende Fortschritte beim Ermüdungsmanagement in der europäischen Zivilluftfahrt.
Die Befragung von rund 7.200 Pilotinnen und Piloten aus 32 Ländern zeichnet ein kritisches Bild bezüglich der Dienstbelastung und Meldekultur in den Flugbetrieben. Laut den Studienergebnissen gaben 76,8 Prozent der Befragten an, in den vergangenen vier Wochen mindestens einmal einen Sekundenschlaf im Cockpit erlitten zu haben. Zudem berichteten 38,8 Prozent der Befragten, regelmäßig nicht ausreichend Erholung zu erhalten, um eine kumulierte Übermüdung zu vermeiden.
Ein zentraler Schwachpunkt liegt nach Angaben des Berufsverbandes Vereinigung Cockpit (VC) in der betrieblichen Sicherheitskultur. Trotz rechtlicher Grundlagen melden sich lediglich 37,2 Prozent der Betroffenen bei ermüdungsbedingter Fluguntauglichkeit formal ab. Fast ein Viertel der Piloten verbleibt trotz festgestellter Einschränkungen im Dienst, ohne dies zu melden. In den Freitextantworten äußerten 38,2 Prozent der Umfrageteilnehmer die Sorge, dass offizielle Ermüdungsmeldungen negative dienstrechtliche Konsequenzen oder Sanktionen seitens der Unternehmensführung nach sich ziehen könnten.
Zusätzliche Belastungen ergeben sich aus der Inanspruchnahme der sogenannten Commander’s Discretion, die es der Flugführung erlaubt, Flugdienstzeiten bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen im Einzelfall zu verlängern. Hier gaben 69,1 Prozent der Befragten an, Nachteile zu befürchten, falls sie einer Verlängerung der Arbeitszeit widersprechen – ein Anstieg gegenüber 65,8 Prozent im Vergleichsjahr 2023. Der Druck zur Dienstzeitverlängerung tritt den Daten zufolge besonders bei Low-Cost-Carriern sowie bei Unternehmen im Wet-Lease- und ACMI-Segment auf, wo lediglich 15,6 beziehungsweise 18,6 Prozent der Befragten das Ermüdungsmanagement ihres Arbeitgebers positiv bewerten.
Luftfahrtsicherheitsexperten und die ECA fordern angesichts der Befunde eine verschärfte Aufsicht durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie die nationalen Luftfahrtbehörden. Während Betriebe in Ländern wie den Niederlanden oder Finnland durch etablierte Schutz- und Meldesysteme besser abschneiden, zeigen Registrierungen unter maltesischer, isländischer oder irischer Lizenz deutlich ausgeprägtere Defizite. Die Fachverbände betonen, dass ein regelkonformes Risikomanagement nicht rein auf der Einhaltung legaler Arbeitszeitobergrenzen beruhen darf, sondern ein sanktionsfreies Meldeumfeld erfordert, um Sicherheitsrisiken durch Übermüdung im Flugbetrieb wirksam vorzubeugen.