Die deutsche Low-Cost-Fluggesellschaft Eurowings, eine Tochtergesellschaft der Lufthansa Group, zieht im Winterhalbjahr 2026/2027 Konsequenzen aus den drastisch gestiegenen Kerosinpreisen sowie den kontinuierlich erhöhten Abgaben am Standort Deutschland.
Das Unternehmen kündigte eine Reduzierung des geplanten Flugprogramms um rund fünf Prozent an. Erwägungen hinsichtlich der Einführung von Kurzarbeit für das fliegende Personal und die Bodenmannschaften im deutschen Flugbetrieb wurden jedoch nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung verworfen. Wie das Unternehmen am 3. November 2026 mitteilte, erfülle die aktuelle Belastungssituation nicht die im Vergleich zur Corona-Pandemie deutlich verschärften gesetzlichen Voraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit. Trotz eines operativen Gewinns im Sommerquartal weist das Geschäftsfeld Punkt-zu-Punkt über die ersten drei Quartale des Jahres einen Verlust aus, was zu gezielten Frequenzanpassungen und der Streichung einzelner Verbindungen führt.
Rechtliche Prüfung der Kurzarbeit und arbeitsrechtliche Bewertung
Die Ankündigung von Kapazitätsreduzierungen hatte innerhalb der Belegschaft Mitte Oktober 2026 zu Sorgen über mögliche operative Beschäftigungsausfälle geführt. In einer internen Information an die Mitarbeiter stellte das Management klar, dass Prüfungen eingeleitet wurden, ob die rechtlichen Kriterien zur Beantragung von Kurzarbeit für die deutschen Betriebe vorliegen. Ein solches Instrument dient Arbeitgebern in Phase plötzlicher Nachfrageeinbrüche zur temporären Verringerung der Personalkosten, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen.
Nach Beratungen mit der Bundesagentur für Arbeit ergab die rechtliche Analyse, dass ein Antrag auf Kurzarbeitergeld im deutschen Flugbetrieb von Eurowings derzeit rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die gesetzlichen Anforderungen an ein unverschuldetes, vorübergehendes Ereignis mit erheblichem Arbeitsausfall treffen auf die aktuellen branchenweiten Kostensteigerungen bei Treibstoff und Infrastrukturgebühren nicht zu. Eine Unternehmenssprecherin betonte am 3. November 2026, dass Kurzarbeit für die anstehenden Winteroperationen nach aktuellem Stand verbindlich vom Tisch sei und das Unternehmen auf alternative betriebliche Flexibilisierungsinstrumente zurückgreife.
Entwicklung der Finanzergebnisse im Geschäftsfeld Punkt-zu-Punkt
Das Geschäftsfeld Punkt-zu-Punkt der Lufthansa Group, das neben Eurowings auch die Beteiligung an der deutsch-türkischen Joint-Venture-Airline SunExpress umfasst, verzeichnet im Jahresverlauf 2026 eine stark geschwächte Ertragslage. Zwar erwirtschaftete das Segment im reisestarken Sommerquartal von Juli bis September 2026 einen bereinigten operativen Gewinn (Adjusted EBIT) von 214 Millionen Euro, dieser Ertrag konnte die Verluste der ersten Monate des Geschäftsjahres jedoch nicht vollständig kompensieren.
Über die ersten drei Quartale von Januar bis September 2026 beläuft sich das operative Ergebnis der Sparte auf minus 38 Millionen Euro. Als Hauptursachen für das negative Ergebnis nennt der Lufthansa-Konzern die geopolitischen Konflikte im Nahen Osten, die zu spürbaren Ausschlägen auf den Rohöl- und Kerosinmärkten führten, sowie die gestiegenen Standortkosten in Deutschland. Fluggesellschaften im Punkt-zu-Punkt-Verkehr sind gegenüber Preissteigerungen beim Treibstoff besonders anfällig, da der Anteil der Kerosinkosten an den Gesamtausgaben pro Flugbewegung im Vergleich zu Vollservice-Netzwerkcarriern überproportional hoch ausfällt.
Anpassung des Streckennetzes und Streichung von Langstreckenverbindungen
Der betriebliche Anpassungskurs schlägt sich direkt im Streckennetz von Eurowings nieder. Die Ausdünnung der Flugpläne betrifft vor allem besonders treibstoffintensive Flugrouten, bei denen der Kerosinnachteil die Erlöse im Passagegeschäft entwertet. Davon betroffen sind primär die im Winterflugplan aufgenommenen Verbindungen in den Nahen Osten.
Eurowings stellte die neu eingerichteten Strecken ab den Standorten Köln/Bonn und Stuttgart nach Dubai mit sofortiger Wirkung wieder ein. Aufgrund der langen Flugdauer und des damit verbundenen Treibstoffverbrauchs erwies sich der Weiterbetrieb auf diesen Punkt-zu-Punkt-Achsen im aktuellen Marktumfeld als nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Lediglich die Verbindung von Berlin nach Dubai bleibt im Flugplan erhalten, um die Nachfrage im Hauptstadtraum zu bedienen. An den übrigen Standorten konzentrieren sich die Kürzungen auf das Streichen einzelner Frequenzen auf bestehenden Verbindungen, anstatt ganze Streckennetze aufzugeben.
Standortpolitik und branchenweite Herausforderungen in Deutschland
Die Kapazitätskürzungen bei Eurowings ordnen sich in eine Reihe von Streichungen und Verlagerungen ein, die mehrere europäische Low-Cost-Fluggesellschaften an deutschen Flughäfen vorgenommen haben. Auch andere Anbieter im Punkt-zu-Punkt-Segment haben in den vergangenen Monaten Flugzeuge von deutschen Sekundär- und Primärflughäfen abgezogen und auf Märkte mit niedrigeren Entgeltordnungen im süd- und osteuropäischen Ausland verlegt.
Fluggesellschaften kritisieren kontinuierlich die Erhöhung der deutschen Luftverkehrsteuer sowie das Niveau der staatlichen Abgaben für Luftsicherheitskontrollen und Flugsicherungsgebühren. Das Zusammenspiel aus staatlich induzierten Abgaben und den Schwankungen der globalen Kerosinpreise schränkt den Spielraum für margenschwache Punkt-zu-Punkt-Flüge in Deutschland stark ein. Für die Flugbetriebsgesellschaften bleibt die Anpassung von Frequenzen und Sitzplatzkapazitäten im Winterflugplan somit das primäre Mittel, um die Verluste in den Nachfrage-Tälern des ersten und vierten Quartals zu begrenzen.