Die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde FAA bereitet eine neue Lufttüchtigkeitsanweisung für die Baureihe Boeing 737 Max vor. Grund dafür sind Mängel bei der Montage von Passagiersitzgruppen auf den Führungsschienen am Kabinenboden. Betroffen von der geplanten Regulierung sind weltweit insgesamt 453 Flugzeuge der Modellvarianten Max 8, Max 9 und Max 200.
Nach Erkenntnissen der Behörde wurden bei den betroffenen Maschinen die hinteren Arretierungsbolzen der Sitzbefestigungen teilweise nicht korrekt in die Bodenschienen abgesenkt und eingerastet. Bei starker Belastung, heftigen Turbulenzen oder einer Notlandung besteht das Risiko, dass sich die Sitzreihen aus den Verankerungen lösen. Dies könnte zu Verletzungen von Insassen führen oder Verkehrswege in der Kabine blockieren, was eine Evakuierung verlangsamen würde. Die Halter der betroffenen Maschinen sollen zu detaillierten Inspektionen und gegebenenfalls zur Neujustierung der Sitzreihen verpflichtet werden.
Technischer Hintergrund der Sitzbefestigung und festgestellte Mängel
Die Verankerung von Passagiersitzen in modernen Verkehrsflugzeugen erfolgt über genormte Bodenschienen, die entlang des Kabinenbodens verlaufen. Diese Schienen nehmen die auftretenden Kräfte bei Flugmanövern sowie bei abrupten Verzögerungen auf. Um eine sichere Fixierung zu gewährleisten, nutzen die Sitzhersteller und Flugzeugbauer spezifische Beschläge mit Arretierungsbolzen. Diese Bolzen müssen nach dem Einsetzen der Sitzbeine vollständig in die Schienenvertiefungen eingreifen und verriegelt werden.
Bei der Überprüfung von Fertigungsprotokollen und Inspektionen vor Ort stellte sich heraus, dass bei einer Reihe von Maschinen des Typs 737 Max die hinteren Führungsscherbolzen nicht ordnungsgemäß abgesenkt wurden. Die Fehlmontage betrifft sowohl die linken als auch die rechten Sitzschienenmontagen im Passagierraum. Der Flugzeugbauer Boeing veröffentlichte zu dieser Problematik bereits am 10. Dezember 2025 ein internes Informationsblatt unter der Bezeichnung Special Attention Requirements Bulletin 737-25-1927 RB. Auf dieser Grundlage bewertete die FAA den Sachverhalt neu und stufte die Fehleinstellung als Sicherheitsrisiko ein, das eine behördliche Anordnung erforderlich macht.
Sicherheitsrisiken bei Belastung und Auswirkungen auf die Kabinensicherheit
Die Fixierung der Sitzreihen ist ein zentrales Element des passiven Insassenschutzes in der Zivilluftfahrt. Während des normalen Flugbetriebs wirken zwar geringe Kräftemengen auf die Struktur ein, jedoch müssen die Konstruktionen bei unvorhergesehenen Ereignissen hohen Belastungen standhalten. Sollte ein Sitzaggregat nicht ordnungsgemäß in den Bodenschienen verankert sein, kann es bei extremen Turbulenzen oder Abfangmanövern zum Ausreißen der Befestigung kommen.
Besondere Gefahren entstehen im Falle einer Notlandung. Die Zulassungsvorschriften für Verkehrsflugzeuge schreiben vor, dass Sitzkonstruktionen einer mehrfachen Erdbeschleunigung standhalten müssen, ohne sich aus dem Boden zu lösen. Eine gelöste Sitzreihe stellt nicht nur eine direkte Bedrohung für die darauf sitzenden Passagiere dar, sondern kann auch umliegende Sitzplätze beschädigen. Darüber hinaus können verschobene oder umgestürzte Sitze den Mittelgang der Kabine versperren. Eine freie Gangpassage ist jedoch eine zwingende Voraussetzung, um das Flugzeug im Notfall innerhalb der behördlich vorgegebenen Zeitspannen zu evakuieren.
Umfang der Inspektionsanordnung und finanzielle Bewertung
Die von der FAA vorgeschlagene Anweisung betrifft Flugzeuge der Varianten 737 Max 8, Max 9 sowie die für Beförderungskapazitäten optimierte Max 8200, die unter anderem von europäischen Niedrigpreis-Fluggesellschaften eingesetzt wird. Nach Schätzungen der Aufsichtsbehörde befinden sich pro Flugzeug bis zu 69 schienenmontierte Passagiersitzgruppen, die einzeln überprüft werden müssen. Die Durchführung einer genauen Sicht- und Funktionsprüfung wird pro Sitzgruppe mit Arbeitskosten von etwa 85 US-Dollar kalkuliert.
Für die im US-amerikanischen Register eingetragenen Flugzeuge belaufen sich die veranschlagten Gesamtkosten der reinen Inspektion auf bis zu 2.656.845 US-Dollar. Sollten bei den Prüfungen mangelhaft montierte Sitze festgestellt werden, fällt für die Korrektur und Wiederbefestigung pro Sitzgruppe nochmals ein Arbeitsaufwand von voraussichtlich 85 US-Dollar an. Der Hersteller Boeing informierte die Luftfahrtbehörde darüber, dass die anfallenden Inspektions- und Nacharbeitungsleistungen unter Umständen im Rahmen der bestehenden Garantieregelungen für die betroffenen Fluggesellschaften abgedeckt werden können.
Behördliches Verfahren und Zeitplan der Regulierungsmaßnahme
Die FAA hat die Maßnahme im Rahmen einer Mitteilung über eine geplante Regelherstellung veröffentlicht. Diese Form des Verordnungsverfahrens gibt Fluggesellschaften, Herstellern, Pilotengewerkschaften und Branchenfachleuten die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den technischen Details und dem vorgeschlagenen Ablauf einzureichen. Die Frist für die Eingabe von Kommentaren und Änderungsvorschlägen zur Lufttüchtigkeitsanweisung endet am 10. September 2026.
Nach der Auswertung der eingehenden Rückmeldungen wird die Behörde die finale Fassung der Anweisung formulieren und deren Inkrafttreten festlegen. Den Betreibern der betroffenen Maschinen werden in der Regel verbindliche Fristen eingeräumt, innerhalb derer die Überprüfungen im Rahmen der regulären Wartungsintervalle durchzuführen sind. Sollten bei einzelnen Maschinen schwerwiegende Abweichungen festgestellt werden, müssen diese vor dem nächsten kommerziellen Flug behoben werden.
Einordnung in die Fertigungskontrolle des Herstellers
Der aktuelle Fall reiht sich ein in eine Serie von Qualitätsmängeln, die bei der Produktion und Endmontage der 737-Max-Reihe in den vergangenen Jahren zu behördlichen Nachprüfungen führten. Die Verankerung der Bestuhlung erfolgt teils im Werk des Herstellers, teils im Rahmen von Kabinenausstattungen bei Zulieferern oder während der Fertigstellung vor der Auslieferung an die Kunden. Die Erfassung des Fehlers im Bulletin vom 10. Dezember 2025 zeigt, dass interne Qualitätsprüfungen zur Identifikation der Mängel beigetragen haben, jedoch wirft das Vorkommen bei 453 Maschinen erneut Fragen zur Gleichmäßigkeit der Montageprozesse auf.
Die Aufsichtsbehörden haben die Kontrollfrequenz in den Fertigungsstätten des Flugzeugbauers seit Anfang 2024 deutlich erhöht. Neben strukturellen Komponenten des Rumpfes und der Systeme stehen dabei zunehmend auch die Kabinenausstattung und die Einhaltung der Spezifikationen bei der Endmontage im Fokus der Ermittler. Für die betroffenen Fluggesellschaften bedeutet die anstehende Anweisung einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand in den Wartungsbetrieben, um die Konformität der Kabinenausstattung herzustellen.