Foto: FACC AG.
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FACC und Ex-Chef einigen sich auf Vergleich

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Wegen eines millionenschweren Betrugsfalls hatte der Innviertler Flugzeugteilehersteller im Jahr 2016 seinen damaligen Vorstandschef abberufen. Nun schließen haben sich die beiden Parteien außergerichtlich geeinigt.

Bereits ausjudiziert war im März, dass das Unternehmen keinen Schadenersatz von der ehemaligen Führungskraft bekommt. Ein arbeitsrechtliches Verfahren, in dem der Ex-Chef die Firma wegen der – aus seiner Sicht – ungerechtfertigten Abberufung klagte, endete nun mit einem Vergleich.

Der Vergleich sei bereits rechtswirksam, über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart, bestätigte eine Gerichtssprecherin des Landesgerichts Ried der APA einen Artikel der „Oberösterreichischen Nachrichten“. Es dürfte um arbeitsrechtliche Ansprüche in beträchtlicher Höhe gegangen sein, wurde in der Zeitung vermutet.

Ende 2015 hatte FACC in einem „Fake President Fraud“ 54 Millionen Euro überwiesen. Betrüger hatten in Mails an eine Mitarbeiterin der Finanzbuchhaltung den Eindruck erweckt, der Vorstand hätte den Auftrag zur Überweisung erteilt. Nur 10 Millionen Euro konnten noch auf einem ausländischen Konto eingefroren werden. Nach dem Auffliegen des Betruges wurden die Finanzchefin und der Firmenchef entlassen. FACC klagte den Ex-Chef. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass der ehemalige Vorstand seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt habe. Dieser wiederum war arbeitsrechtlich gegen seine Abberufung vorgegangen.

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