Fluggäste, die von Verspätungen, verpassten Anschlussflügen oder kurzfristigen Flugannullierungen betroffen sind, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigungen. Die Höhe der Ausgleichszahlung kann bis zu 600 Euro betragen, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Der ADAC bietet eine kostenfreie Möglichkeit, diese Ansprüche mithilfe des Flugentschädigungsrechners zu überprüfen.
ADAC-Mitglieder können sich für die Durchsetzung ihrer Rechte an den Partner FairPlane wenden, der sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat. FairPlane übernimmt als Prozessfinanzierer die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die Gerichtskosten. Die Erfolgsprovision für ADAC-Mitglieder ist vergünstigt.
Zusätzlich zur Entschädigung können Passagiere weitere Ansprüche geltend machen, wie Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung oder die Erstattung von Ticketkosten. Betreuungsleistungen umfassen Speisen, Getränke und Hotelübernachtungen, die die Fluggesellschaft ab einer Verspätung von zwei Stunden bereitstellen muss.
FairPlane-Geschäftsführer Michael Flandorfer betont, dass viele Passagiere ihre Rechte nicht kennen und rät dazu, bei Ersatzunterkünften auf angemessene Kosten zu achten. Luxusangebote werden in der Regel nicht erstattet.