Anzeigetafel am Flughafen Frankfurt (Foto: Fraport AG).
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Fast 20 Jahre nach der EU: USA führen Fluggastrechte ein

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In Sachen nichtvorhandenem Kundenservice im Falle von Flugunregelmäßigkeiten dürften einige U.S.-Carrier den Bogen dermaßen überspannt haben, dass das U.S.-amerikanische Verkehrsministerium angekündigt hat, dass eine neue Regelung eingeführt wird, die Airlines in solchen Fällen zur Übernahme der von Kosten und zu Entschädigungen verpflichtet.

Vom Grundsatz her ist das Vorhaben mit der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union vergleichbar. Diese ist seit dem Jahr 2004 in Kraft. Der Lobbyverband der Airlines arbeitet intensiv daran, dass Brüssel dazu bewegt wird, dass diese gelockert werden und das obwohl es viele Anbieter insbesondere dann, wenn es zum die Zahlung von Kosten für die Ersatzbeförderung und/oder Ausgleichsleistungen geht ohnehin nicht sonderlich genau nehmen.

In den USA will das Verkehrsministerium die Airlines verpflichten, dass diese im Falle von erheblichen Verspätungen, Streichungen bzw. dem Verpassen von Anschlussflügen Entschädigungen bezahlen müssen sowie die Kosten für Mahlzeiten, Umbuchungen und Hotelübernachtungen übernehmen müssen. Dies soll – ähnlich wie in Europa – aber nur dann gelten, wenn die Airline schuld ist. Beispielsweise sollen Ereignisse höherer Gewalt wie schwere Unwetter, die das Fliegen aus Sicherheitsgründen nicht möglich machen, ausgenommen sein.

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