Leuchtreklame "Hotel" (Foto: Ph B/Unsplash).
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Fehlende Saisonkontingent-Verordnung erschwert Personalplanung der österreichischen Hotellerie

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Wenige Wochen vor dem Beginn der Wintersaison 2026/2027 verlangen die Branchenverbände der österreichischen Beherbergungswirtschaft die umgehende Erlassung der behördlichen Saisonkontingent-Verordnung.

Die Ausgestaltung der Verordnung regelt das Höchstkontingent für befristete Arbeitsbewilligungen von Fach- und Hilfskräften aus Drittstaaten. Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) und die Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) weisen darauf hin, dass ohne den rechtskräftigen Verordnungsrahmen die individuellen Ersatzkraftverfahren des Arbeitsmarktservice (AMS) sowie die behördlichen Visaprozesse nicht fristgerecht vor den ersten Saisonstarts abgewickelt werden können.

Nach Angaben von ÖHV-Präsident Walter Veit und Vertretern der westösterreichischen Landesverbände in Tirol und Vorarlberg führt der Ausfall rechtzeitiger Bewilligungen zu organisatorischen Engpässen bei der Dienstplan- und Unterkunftsgestaltung. Die Einbindung ausländischer Saisonarbeitskräfte stellt in den alpinen Wintersportregionen eine wesentliche Voraussetzung dar, um das geforderte Dienstleistungsniveau in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sicherzustellen. Die Betriebe warnen vor Einschränkungen des Betriebszustands und Umsatzeinbußen, falls Arbeitsverträge für Schlüsselpersonal wegen verzögerter Kontingentfreigaben nicht eingehalten werden können.

Der Verzug bei der Festlegung der Saisonzahlen steht im Zusammenhang mit politischen Verhandlungen im zuständigen Arbeits- und Sozialministerium. In der abgelaufenen Periode umfasste das reguläre Kontingent im Tourismus 5.500 Plätze sowie ein Zusatzkontingent von 2.500 Bewilligungen für Arbeitskräfte aus Staaten des Westbalkans. Während Vertreter der Arbeitgeberseite eine Beibehaltung oder Erhöhung der Kontingente zur Deckung der erwarteten Buchungsnachfrage fordern, verweisen Gewerkschaftsvertreter auf die Ausschöpfung inländischer und im EU-Raum verfügbarer Arbeitskräftepotenziale sowie auf die Nachverfolgung bestehender Beschäftigungsbedingungen.

Arbeitsmarktexperten veranschaulichen, dass die Verzögerung bei der Verordnungserlassung die strukturelle Abhängigkeit des alpinen Wintertourismus vom internationalen Arbeitsmarkt verdeutlicht. Die zeitkritische Bewilligungspraxis belastet die Vorlaufzeiten der Betriebe, da administrative Bearbeitungsfristen bei Botschaften und Arbeitsbehörden im Ausland mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

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