Singapore Airlines von einem ehemaligen Flugbegleiter, der an Bord eines Airbus A350 am 5. September 2019 ausgerutscht sein soll und dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitten haben soll, verklagt. Gefordert werden nicht weniger als 1,2 Millionen U.S.-Dollar.
Ereignet hat sich der Unfall am 5. September 2019 auf einem Linienflug von San Francisco nach Singapur. An Bord des Airbus A350 soll der damalige Flugbegleiter auf einem nicht näher definierten Fettfleck ausgerutscht sein. Laut der TV-Station CNA fand am 13. Feber 2024 die erste Anhörung vor einem Gericht in Singapur statt. Der Kläger soll dabei ein Stützkorsett getragen haben. Eigenen Angaben nach soll er auf dieses seit dem Unfall angewiesen sein.
Im Zuge der Befragung durch das Gericht gab er an, dass er seinem ehemaligen Arbeitgeber vorwirft, dass dieser verabsäumt habe die Abläufe an Bord so zu gestalten, dass der Unfall nicht passiert wäre. Konkret wäre durch den Fettfleck eine Gefahrenstelle entstanden. Auf Vorhalt, dass möglicherweise er selbst für die Beseitigung zuständig gewesen wäre, wurde auf das Cleaning-Service verwiesen. Es ist nicht so ganz klar, ob die Unreinheit bereits vor dem Start oder erst danach entstanden ist.
Eine nähere Befragung durch den Richter brachte ans Licht, dass der Mann während dem Servieren einer Mahlzeit an einen Passagier auf dem Fettfleck ausgerutscht und anschließend mit dem Kopf auf den Boden der Flugzeugkabine geprallt sein soll. Er habe danach nicht mehr arbeiten können und wurde nach der Landung in Singapur in einem Rollstuhl aus der Maschine geholt und anschließend in ein Krankenhaus zur Behandlung gebracht.
Singapore Airlines hat über den Rechtsanwalt, der das Luftfahrtunternehmen in diesem Verfahren vertritt, entgegengehalten, dass es überhaupt keinen Fettfleck gegeben habe und somit der Sturz eine andere Ursache gegeben habe. Daraufhin sagte der Kläger laut CNA, dass er diesen kurz vor dem Start bemerkt habe und den Senior-Flugbegleiter informiert habe. Daraufhin habe er die Anweisung erhalten den Fettfleck umgehend zu entfernen. Das wäre aber nicht gelungen und der Vorgesetzte sagte, dass er dies vermerken werde und dann ans Cleaning weitergeben werde.
Laut CNA soll sich der Kläger in zahlreiche Widersprüche verwickelt haben, denn auch ein zweites Mal habe er die Anweisung erhalten den Fettfleck zu entfernen. Wiederholt habe er aber in der Verhandlung und in der Klageschrift behauptet, dass er diesen überhaupt nicht gesehen habe und darauf ausgerutscht wäre. Der Anwalt des Klägers vermutet gar, dass es diesen gar nicht gab, denn eine entsprechende Eintragung des Senior-Flugbegleiters wäre gar nicht vorhanden. Das Gericht kam noch zu keiner Entscheidung, denn weitere Zeugen sollen geladen werden. Der Prozess wurde vertagt.