Flixbus (Foto: Robert Spohr).
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Flixbus: Strafen und Rechtsstreitigkeiten aufgrund unzulässiger AGB-Klauseln

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Im Zuge eines anhaltenden Rechtsstreits zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Mobilitätsanbieter FlixBus, wurde die Höhe einer Geldstrafe für das Unternehmen erhöht. Der VKI, im Auftrag des Sozialministeriums, hatte bereits eine Exekution gegen Flix SE, den Betreiber von FlixBus, eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass das Unternehmen weiterhin gegen ein Urteil des Handelsgerichtes Wien verstieß.

Dies betrifft vor allem die Verwendung unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) erhöhte im Rahmen eines Rekurses die ursprünglich festgesetzte Geldstrafe von 5.000 Euro auf 30.000 Euro, was die Rechtslage für FlixBus weiter verschärfte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und stellt einen weiteren Wendepunkt in den Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmen und den Verbraucherschützern dar.

Der Ursprung des Rechtsstreits

Der Konflikt begann mit einem Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 25. September 2019, das FlixBus verpflichtete, bestimmte Klauseln in seinen AGBs zu unterlassen. Diese Klauseln betrafen unter anderem das Recht von FlixBus, Fahrgästen die Mitfahrt zu verweigern, wenn diese kein gültiges Ausweisdokument vorweisen konnten oder wenn die Angaben auf ihrem Ausweisdokument nicht mit denen auf dem Ticket übereinstimmten. Ebenso sah die fragliche Klausel vor, dass FlixBus keine Erstattung oder Entschädigung leisten müsse, falls ein Fahrgast unter bestimmten Umständen ein Ticket nicht vollständig nutzen konnte. Eine weitere strittige Klausel bezog sich auf die Stornierung von Fahrten: FlixBus sah vor, dass bei einer Stornierung mit Neubuchung ein sogenannter Storno-Gutschein ausgestellt wird, dessen Gültigkeit auf 12 Monate beschränkt war. Laut dem Handelsgericht Wien stellte die Verwendung dieser Klauseln eine unzulässige Benachteiligung der Konsumenten dar.

Die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien, das die Klauseln für unzulässig erklärte, wurde am 9. Juni 2020 rechtskräftig und ist somit bindend. FlixBus wurde dazu verurteilt, diese Klauseln künftig nicht mehr in ihren AGB zu verwenden und sich auf keine ähnlichen Bestimmungen zu berufen. Doch trotz dieser gerichtlichen Anordnung stellte der VKI bei seinen Kontrollen fest, dass FlixBus weiterhin gegen das Urteil verstoßen hatte.

Verstöße gegen das Urteil und die darauffolgende Exekution

Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit informierte der VKI das Unternehmen erneut über die fortgesetzte Verwendung der unzulässigen Klauseln. So fanden sich in den AGB von FlixBus nach wie vor Bestimmungen, die in ähnlicher Form gegen die Vorgaben des Urteils verstießen. Insbesondere die Klausel, die eine Mitfahrtverweigerung bei nicht übereinstimmenden Ausweisdaten vorsah, war nach wie vor Bestandteil der Vertragsbedingungen. Zudem zeigte sich, dass FlixBus auch weiterhin eine Stornogültigkeit von nur 12 Monaten anwendete, obwohl dies durch das Urteil des Handelsgerichts Wien untersagt worden war. Diese Praxis führte zu weiteren Beschwerden von Konsumenten, die durch die unrechtmäßige Gültigkeitsbegrenzung des Storno-Gutscheins benachteiligt wurden.

Daraufhin setzte der VKI eine Exekution gegen FlixBus durch, bei der das Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gegen das Unternehmen verhängte. FlixBus argumentierte, dass es von einer korrekten Umsetzung des Urteils ausgegangen sei und dass eine Änderung der Gutscheinregelung in Österreich bereits vorgenommen worden sei. Zudem erklärte das Unternehmen, dass die fehlerhaften Auskünfte der Kundenservice-Mitarbeiter unbeabsichtigt erfolgt seien und keine schuldhafte Absicht dahinterstecke.

Rekurs des VKI und die Erhöhung der Geldstrafe

Trotz des ersten Urteils der Bezirksgerichtsbehörde, das FlixBus zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilte, erhob der VKI Rekurs. In seinem Antrag argumentierte der VKI, dass die verhängte Strafe nicht dem gerecht werde, was die Situation erfordere. Insbesondere wurde betont, dass Strafen im Rahmen einer Unterlassungsexekution nicht nur der Wiedergutmachung des begangenen Unrechts dienen, sondern auch eine präventive Funktion erfüllen müssen. Das Ziel dieser Strafen sei es, das Unternehmen davon abzuhalten, erneut gegen die gerichtlichen Vorgaben zu verstoßen und die Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.

Das Landesgericht für ZRS Wien schloss sich dieser Argumentation an und erhöhte die Geldstrafe auf 30.000 Euro. Das Gericht nahm dabei eine striktere Bewertung der Situation vor, indem es die Schwere des Zuwiderhandelns, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von FlixBus sowie das Ausmaß der Beteiligung des Unternehmens an den rechtlichen Verstößen berücksichtigte. Die Entscheidung, die Geldstrafe zu erhöhen, dient damit nicht nur der Bestrafung der bisherigen Verstöße, sondern soll auch als abschreckende Maßnahme gegenüber weiteren Rechtsverstößen fungieren.

Die Bedeutung der Entscheidung und die Reaktionen von FlixBus

Die Entscheidung des Landesgerichts für ZRS Wien ist für FlixBus ein weiterer Rückschlag in einem langwierigen Rechtsstreit, der das Unternehmen zunehmend belastet. Die Tatsache, dass FlixBus trotz der gerichtlichen Entscheidung weiterhin gegen die Vorgaben verstoßen hatte, zeigt, wie schwierig es sein kann, große Unternehmen zu einer vollständigen Einhaltung von Gerichtsurteilen zu bewegen. Besonders in Fällen, in denen komplexe rechtliche Fragen wie Vertragsbedingungen und Verbraucherrechte auf dem Spiel stehen, ist es von zentraler Bedeutung, dass Unternehmen ihre AGB transparent und korrekt anpassen, um das Vertrauen der Konsumenten nicht zu verlieren.

FlixBus seinerseits rechtfertigte das Vorgehen und erklärte, dass es sich um ein Missverständnis und eine fehlerhafte Auskunft seitens der Mitarbeiter des Kundenservices gehandelt habe. Die Stellungnahme des Unternehmens lässt jedoch offen, warum trotz der gerichtlichen Entscheidung weiterhin gegen die festgelegten Regeln verstoßen wurde und wie die internen Prozesse künftig angepasst werden sollen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.

Der Rechtsstreit zwischen FlixBus und dem VKI wirft einen Blick auf die Herausforderungen und rechtlichen Hürden, die bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten im Bereich der Beförderungsdienstleistungen auftreten können.

Die Entscheidung des Landesgerichts für ZRS Wien, die Geldstrafe auf 30.000 Euro zu erhöhen, unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Rechtsdurchsetzung. Unternehmen wie FlixBus sind gefordert, sich an die gerichtlichen Vorgaben zu halten und ihre Geschäftsbedingungen entsprechend anzupassen, um nicht nur rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen ihrer Kundschaft zu sichern.

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