Nach Italien macht auch Frankreich Ungeimpften die Nutzung von Fernzügen und Flugzeugen kompliziert. Es wird die 2G-Regel eingeführt, was dazu führt, dass Personen ohne Genesungs- oder Impfzertifikat weder Bahn- noch Flugverbindungen nutzen dürfen.
Im Gegensatz zu Italien ist aber der öffentliche Personennahverkehr (noch) nicht betroffen. In Frankreich sind auch einige wenige Ausnahmen vorgesehen, die Ungeimpften zumindest das Reisen im Inland ermöglichen können. Ziel der vom französischen Senat beschlossenen Maßnahme ist, dass der Bewegungsradius Ungeimpfter stark eingeschränkt werden soll. Auch der Zutritt zu Kultur und Gastronomie ist künftig an den 2G-Status geknüpft.
Die neue Regelung hat allerdings auch komplizierte Ausnahmen, denn diese sind in erster Linie an die Belagszahlen in den Spitälern geknüpft. Liegen diese über 10.000 Corona-Patienten, soll die 2G-Regel. Doch auch davon gibt es eine Ausnahme, denn wenn man als Ungeimpfter einen wichtigen, unaufschiebbaren Grund zur Reise hat, so darf man Fernzüge und Flüge unter Vorlage des Nachweises und eines negativen Coronatests nutzen.
Interessanterweise gibt es für Personen, die noch nicht geimpft sind, jedoch bereits einen Termin vereinbart haben, eine Sonderregelung. Diese dürfen mit ihrer Terminbestätigung und einem negativen Coronatest im Fern- und Flugverkehr reisen.