Ein Flug von Luqa (Malta) nach Rom endete für einen Teenager nicht nur mit einer Zurückweisung, sondern auch mit einer viermonatigen Haftstrafe. Beim Boarding am Flughafen Malta ist dem Personal nicht aufgefallen, dass der Pass des 17-jährigen gefälscht war.
Am „Zielflughafen“ führte jedoch die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) eine routinemäßige Kontrolle durch und wurde stutzig. Das Reisedokument, das der Teenager aus Marokko vorleget hatte, wurde überprüft und stellte sich als Fälschung heraus. Nach Rücksprache mit den maltesischen Behörden wurde klar, dass der Teenager aus einer Flüchtlingsunterkunft in Hal Far stammt und mittels eines gefälschten Reisepasses nach Italien gelangen wollte. Die italienischen Behörden verweigerten die Einreise und wiesen den jungen Mann mit dem nächsten Luqa-Flug zurück nach Malta.
Dort blühte ihm eine „Begrüßung“ durch die Exekutive, denn der Teenager wurde unmittelbar nach dem Aussteigen verhaftet. Mittlerweile gab es auch eine Gerichtsverhandlung und der 17-jährige wurde zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Die Dauer der Untersuchungshaft wird allerdings angerechnet und abgezogen. Das Gericht ahndete die Verwendung eines gefälschten Ausweisdokuments. Möglich wäre auch eine längere Gefängnisstrafe gewesen, jedoch legte die Richterin das junge Alter und den Umstand, dass der Teenager von Anfang an geständig war, mildernd aus.
„Flughafen-Seriendieb“ zu fast fünf Jahren Haft verurteilt
Die maltesische Justiz hatte sich auch mit einem anderen „Flughafen-Kriminalfall“ zu befassen, denn über einen längeren Zeitraum suchte ein Dieb die Geschäfte am Flughafen Luqa heim. Laut Mitteilung des Gerichts soll sich ein nicht näher bezeichneter Mann in unregelmäßigen Abständen in Shops im öffentlichen Bereich „bedient“ haben. Smartphones, I-Pads, Tablet-PCs und andere wertvolle Gegenstände ließ er mit ausgefinkelten „Tricks“ mitgehen. Der letzte „Beutezug“ wurde ihm aber zum Verhängnis, denn die Polizei wartete regelrecht auf seinen nächsten „Rückfall“ und die Handschellen klickten.
Der Gesamtschaden beträgt laut Gericht etwa 6.000 Euro. Im Strafprozess wurde der Mann schuldig gesprochen und kassierte eine unbedingte Haftstrafe von vier Jahren und elf Monaten. Der Richter sah es unter anderem aufgrund der Kameraaufnahmen als bewiesen an, dass er die Diebstahlsserie begangen hat. Weiters konnte die Polizei zuvor bei einer Wohnungsdurchsuchung einige Gegenstände, darunter auch am Airport gestohlener Schmuck, finden. Der Verurteilte soll sich im Prozess darüber ausgeschwiegen haben wie es ihm gelang zum Teil alarmgesicherte Schaukästen und dies gar ohne sofortige Aufmerksamkeit zu erregen.