Airbus A321 (Foto: Jan Gruber).
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Flugabsage bei Turkish Airlines in Brüssel wegen des Verdachts auf Alkoholeinfluss beim Co-Piloten

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Ein Vorfall am Flughafen Brüssel hat am Donnerstag, dem 27. August, zur Absage eines Linienfluges der Fluggesellschaft Turkish Airlines nach Istanbul geführt.

Der Flug TK1938, der um 11:10 Uhr Ortszeit mit einem Airbus A321neo in Richtung des Drehkreuzes Istanbul starten sollte, wurde gestoppt, nachdem Hinweise auf eine mögliche Alkoholisierung des Co-Piloten aufgetaucht waren. Mehr als 100 Passagiere befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits an Bord der Maschine mit dem Luftfahrzeugkennzeichen TC-LTN, als die örtlichen Behörden hinzuzogen wurden.

Nach Angaben der belgerischen Bundespolizei führte die Luftfahrtpolizei direkt im Cockpit des Flugzeugs einen Atemalkoholtest bei dem Flugzeugführer durch. Der Test verlief positiv und bestätigte den Verdacht der Beeinträchtigung. Daraufhin wurden die Generaldirektion Luftfahrt sowie die zuständige Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde eingeschaltet. Die Ermittlungsbehörde verhängte umgehend ein 24-stündiges Flugverbot gegen den Betroffenen und leitete die Aufstellung eines offiziellen Ermittlungsberichts ein. Der Flug erschien auf den Anzeigen des Flughafens zunächst als verspätet und wurde im weiteren Verlauf vollständig gestrichen.

Der Vorfall zieht juristische und berufsrechtliche Konsequenzen für den Co-Piloten nach sich. Die Staatsanwaltschaft prüft die Einleitung eines Strafverfahrens, das neben hohen Geldstrafen auch ausländer- und luftfahrtrechtliche Maßnahmen umfassen kann. Für den Betroffenen steht zudem der Entzug der Pilotenausbildung beziehungsweise der Fluglizenz im Raum, da die internationalen Sicherheitsvorschriften für das fliegende Personal strikte Promillegrenzen und Alkoholverbote vor Dienstantritt vorschreiben. Die betroffene Fluggesellschaft leitet in solchen Fällen regelmäßig interne Disziplinarverfahren ein, die bis zur fristlosen Kündigung führen können.

Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass Zwischenfälle dieser Art trotz strenger Kontrollmechanismen in der zivilen Luftfahrt ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die rechtzeitige Absage des Fluges verhindert zwar Gefahren für den Flugbetrieb, führt für die betroffenen Fluggäste jedoch zu erheblichen Umbuchungen und Verzögerungen. Wie die Passagiere des gestrichenen Kurses auf Ausweichverbindungen nach Istanbul umgeleitet werden und ob Ersatzpersonal bereitgestellt werden konnte, blieb unmittelbar nach dem Vorfall Gegenstand der Abwicklungslogistik am Flughafen Brüssel.

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