Flugausfälle: Airhelp sieht keine Besserung in Aussicht

Print Friendly, PDF & Email

Im letzten Jahr gab es europaweit mehr als 244 Millionen verspätete Fluggäste. Verloren gegangenes Gepäck, lange Wartezeiten und Flugausfälle stellten viele Reisende auf die Probe. Tomasz Pawliszyn, Chef der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, rechnet weiterhin mit chaotischen Zuständen an europäischen Flughäfen.

„Obwohl zahlreiche Fachkräfte fehlen, versuchen Airlines ihren Flugverkehr zu normalisieren. Während der Pandemie haben viele Menschen aus der Flugbranche ihre Jobs verloren und sich umorientiert – diese Arbeitskräfte fehlen jetzt. Zwar ist das Passagieraufkommen noch nicht ganz so hoch wie im Vorkrisenjahr 2019, doch der Fachkräftemängel ist und bleibt ein großes Problem im Luftverkehr. In den kommenden Monaten können wir nicht davon ausgehen, dass sich die Situation entschärfen wird.

Viele Fluggäste wissen nicht, welche Ansprüche sie bei Verspätungen und Ausfällen geltend machen können. Wir sind uns bewusst, dass die Flughäfen und Fluggesellschaften unter Druck stehen. Dennoch müssen sie die Störungen selbst verantworten. Unsere Aufgabe als Fluggastrechteorganisation ist es, betroffenen Passagiere über ihre Fluggastrechte zu informieren und ihnen zu helfen, diese durchzusetzen.“

Auch weitere Streiks und Proteste werden erwartet

„Nicht nur der Personalmangel, auch Streiks und Proteste beeinflussen Abläufe im Flugverkehr immer häufiger. Im vergangenen Jahr zählte Deutschland europaweit zu den Top 3 Ländern mit den meisten Flugstörungen. Es gab insgesamt fünf Streiks und das neue Jahr startete bereits mit einem weiteren am Berliner Flughafen. Hinzu kamen 2022 die Proteste der Klimabewegung “Letzte Generation“, die ebenfalls Einschränkungen zur Folge hatten. Auch hier erwarten wir keinen Rückgang der Protestaktionen.“

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261

Ausfälle und Verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Zahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin rückwirkend durchsetzen.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks gehören nicht dazu.

Anzeigetafel am Flughafen Graz (Foto: René Steuer).
Anzeigetafel am Flughafen Graz (Foto: René Steuer).
Werbung