Eine Klagenfurterin musste einen Rechtsstreit gegen Ryanair führen, nachdem ihr Gutschein über 250 Euro abgelaufen war. Der Gutschein, den sie im Mai erhalten hatte, war nur ein Jahr gültig.
Die Konsumentin versuchte vergeblich, die Gültigkeit des Gutscheins zu verlängern. Die Arbeiterkammer Kärnten intervenierte und konnte eine Rückerstattung erreichen, da eine Befristung von Gutscheinen nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes unzulässig ist und Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind.