Am 20. Juni 2023 beginnt in Antwerpen ein Gerichtsprozess rund um die Errichtung von Verkehrsflächen des Flughafens Antwerpen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche. Dem Airport bzw. den Verantwortlichen drohen mitunter strafrechtliche Konsequenzen, da die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.
Konkret geht es darum, dass die von Tui Belgium eingesetzten Flugzeuge die komplette Länge der vergleichsweise kurzen Start- und Landebahn benötigen. Da die Sicherheitsreserven unterschritten werden, wurde eine Sicherheitsumgrenzung, die auch eine von Servicefahrzeugen des Airports genutzte Straße beinhaltet, gebaut. So ist sichergestellt, dass die Maschinen sicher starten und landen können.
Allerdings zog sich der Airport mit dieser Baumaßnahme auch den Zorn von Umweltschützern, die schon seit vielen Jahren die Schließung des Flughafens Antwerpen fordern, auf sich. Der simple Grund: Die „Bauten“ wurden auf Flächen, die formell als landwirtschaftlicher Grund gewidment sind, errichtet. Mit anderen Worten: Es handelt sich vereinfacht gesagt um einen „Schwarzbau“.
Auch in Belgien wäre dies eigentlich eine verwaltungstechnische Angelegenheit, die allenfalls Verwaltungsgerichte und nicht die Staatsanwaltschaft beschäftigen würde. Bei letzterer sind aber zahlreiche Anzeigen eingelangt, da vorgeworfen wird, dass man beim Erlangen der erforderlichen Umweltgenehmigung getrickst haben sollen. Am 20. Juni 2023 wird das Verfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet. Es wird mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet, da es viele offene Fragen zu klären gilt.
Im Falle dessen, dass in letzter Instanz entschieden werden sollte, dass es sich tatsächlich um einen „Schwarzbau“ handelt, müsste dieser entfernt werden und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass Tuifly Belgium das momentane Fluggerät nicht mehr einsetzen kann. Auch müsste der Airport die notwendige Umweltgenehmigung neuerlich beantragen. Seitens Umweltschützern wird befürchtet, dass der neue Antrag dann einfach den aktuellen Stand der Dinge „legalisieren“ soll und sich defacto nichts ändern würde.