Flughafen Basel (Foto: Aero Icarus).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Flughafen Basel verzeichnet deutlichen Rückgang verspäteter Nachtstarts

Werbung

Der EuroAirport Basel-Mulhouse meldet einen signifikanten Rückgang der Starts, die nach 23 Uhr erfolgen. Seit Inkrafttreten der Regelung am 1. Februar 2022, wonach Flugzeuge ihre Parkposition spätestens um 23 Uhr verlassen müssen, ist die Zahl der verspäteten Abflüge massiv gesunken. Im Jahr 2024 lag die Anzahl der Starts nach 23 Uhr (Pistenzeit) bereits über 60 Prozent unter dem Niveau von 2019. Dieser Trend setzte sich in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 fort und führte zu einer Reduktion von mehr als 70 Prozent im Vergleich zu 2019.

Die wirksame Reduzierung ist das Ergebnis einer Kombination von Faktoren: Die enge Kooperation mit den Fluggesellschaften, die verschärften Lärmgebühren und die aufsichtsrechtliche Durchsetzung der Bestimmungen. Von Januar bis Juli 2025 sanken die Starts nach 23 Uhr sogar nochmals um über 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2024. Besonders deutlich zeigt sich die Wirkung beim Zeitpunkt des Verlassens der Parkposition, wo ein Rückgang von 95 Prozent im Vergleich zu 2019 verzeichnet wurde. Nur in Fällen, in denen die Fluggesellschaften keine Verantwortung für die Verspätung tragen, sind spätere Abflüge zulässig.

Als zusätzliche Anreize wurden die Lärmgebühren am Abend 2024 erhöht und 2025 weiter verschärft. Die zuständige französische Kontrollbehörde ACNUSA verhängte bis Juni 2025 Bußgelder in Höhe von über 3,7 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Bestimmungen. Trotz der Erfolge bei der Reduzierung verspäteter Abflüge belegt der parallel veröffentlichte Lärmnachweis 2024, dass die in der Schweiz geltenden Immissionsgrenzwerte (IGW) zwischen 22 und 24 Uhr weiterhin überschritten werden. Dennoch sind laut Bericht 49 Prozent weniger Personen in der Schweiz von diesen IGW-Überschreitungen betroffen. Weitere Maßnahmen, darunter die verpflichtende Anwendung des lärmärmsten Abflugverfahrens NADP-1 seit Oktober 2024, sollen die Belastung weiter senken.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung