Nach mehr als einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen ist das Verfahren zur Erweiterung der Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 23. August 2024 die Klage von drei Privatpersonen gegen die zweite Ergänzungsgenehmigung abgewiesen und die Genehmigung damit für rechtskräftig erklärt. Mit dem Ablauf der Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde am 20. Dezember 2024 ist der Fall endgültig entschieden.
Der Flughafen darf nun auch weiterhin in den sogenannten Tagesrandstunden fliegen, was insbesondere für verspätete Starts und Landungen von Bedeutung ist. Die planmäßigen Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens sind von 06:00 bis 22:00 Uhr, mit der Möglichkeit für verspätete Starts bis 22:30 Uhr und Landungen bis 23:30 Uhr. Darüber hinaus sind monatlich insgesamt 16 verspätete Starts und Landungen zugelassen.
Die Diskussion über die Erweiterung der Betriebszeiten begann Ende 2010, als der Flughafen die steigende Nachfrage mit einer entsprechenden Anpassung seiner Betriebszeiten beantworten wollte. Nach einer ersten Genehmigung im Jahr 2014 folgten mehrere Gerichtsverfahren, die schließlich in der Bestätigung der Erweiterung im August 2024 mündeten.