Flughafen Dortmund erhält zweite Ergänzungsgenehmigung

Print Friendly, PDF & Email

Der Dortmunder Flughafen hat vor wenigen Tagen seitens der Bezirksregierung Münster eine zweite Ergänzungsgenehmigung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung erhalten. Diese wurde am 30. September 2022 beantragt.

Hintergrund ist, dass die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26.01.2022 gerügten Mängel in einem ergänztem Verfahren zu beseitigt werden mussten.

Parallel dazu hatte die Flughafen Dortmund GmbH beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht am mit Entscheidung vom 08.05.2023 abgewiesen. Aufgrund der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort.

Flughafen Dortmund (Foto: Dortmund Airport).
Flughafen Dortmund (Foto: Dortmund Airport).
Werbung