Vor einigen Jahren wurde der einstige militärische Bereich des Grazer Flughafens aufgelassen. Bislang war die Nachnutzung noch vollkommen offen. Nun hat der Airport beantragt, dass ein Teil des Areals des einstigen Fliegerhorsts Nittner in den zivilen Flugplatz einbezogen werden soll.
Auch wenn es einen bestehenden Taxiway zwischen dem einstigen militärischen Bereich und dem Flughafen Graz-Thalerhof gibt, ist der ehemalige Fliegerhorst Nittner rein formell kein Zivilflugplatz. Konkret bedeutet das, dass die dortigen Liegenschaften und die Infrastruktur derzeit gar nicht fliegerisch genutzt werden dürfen.
Genau das will der Grazer Flughafen ändern und hat beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie den formellen Antrag gestellt, dass die bestehende Zivilflugplatz-Bewilligung dahingehend geändert werden soll, dass ein Teil des ehemaligen militärischen Bereichs einbezogen ist. Konkret bedeutet das, dass bei positiver bescheidmäßiger Feststellung die ehemals militärische Infrastruktur dann zivil, beispielsweise von der General Aviation, genutzt werden kann.
Auch wenn es in diesem Bereich einst Militärluftfahrt gab, muss zunächst das Verkehrsministerium grünes Licht für die zivile Nutzung geben. Konkret soll das Areal des Grazer Flughafens so erweitert werden, dass der einstige Fliegerhorst Nittner von der Zivilflugplatz-Bewilligung ebenfalls umfasst ist. Das ist ein bürokratischer Aufwand, denn laut Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung handelt es sich um ein so genanntes Großverfahren.
„Es ist beabsichtigt ein 7.255 Quadratmeter großes Areal des ehemaligen Militärflugplatzes Graz Thalerhof (Fliegerhorst Nittner) in das Flughafenareal miteinzubeziehen. Die vorgesehene Zivilflugplatzerweiterung liegt auf den Grundstücken 35/2, 35/4, 35/5 und 103/3 in der Katastralgemeinde 63286 Thalerhof. Auf dem Erweiterungsareal sollen ein ca. 5.655 Quadratmeter großes Vorfeld und ein ca. 1.600 Quadratmeter großer Hangar errichtet werden. Dabei soll ein Großteil der bereits vorhandenen Infrastruktur (versiegelte Flächen, bestehende Rollbahn, Schiebetor etc.) verwendet werden“, ist in der öffentlichen Kundmachung, die aus gesetzlichen Gründen im Amtsblatt der Wiener Zeitung publiziert werden musste, zu entnehmen.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt: Seit 7. Dezember 2022 und noch bis einschließlich 20. Jänner 2023 kann jede interessierte Person im BMK, im Rathaus der Stadt Graz sowie in den Gemeindeämtern Kalsdorf, Feldkirchen, Fernitz-Mellach, Gössendorf, Hausmannstätten und vielen weiteren Anrainergemeinden Einsicht in die Unterlagen nehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit die Dokumente im PDF-Format herunterzuladen, gibt es noch bis inklusive 20. Jänner 2023 beim BMK unter diesem Link. Man benötigt weder Login noch Registrierung.
Innerhalb der Frist kann jede Person, Firma, Gemeinde udgl. eine formelle Stellungnahme einreichen oder aber Einwendungen gegen das Projekt erheben. Nähere Informationen dazu unter obigem Link direkt auf der Projekt-Offenlegung des Verkehrsministeriums.