Bislang mussten sich Airlines, die ihre Dienstleistungen ab Köln/Bonn anbieten wollten, nicht um Start- und Landerechte (Slots) bewerben. Das hat sich nun geändert, denn der Airport wurde auf Level 3 hochgestuft.
In Deutschland werden momentan die Slots in Hannover, Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, München und Frankfurt am Main durch den Koordinator vergeben. Neu in dieser Liste ist der Köln/Bonn Airport, der in diesem Jahr bei Fluggesellschaften stark nachgefragt ist. Airlines müssen sich um Slots bewerben, die dann der Koordinator nach vorgegeben Kriterien vergibt.
Das deutsche Fachportal Aero.de berichtete zuerst über diese Veränderung in Köln/Bonn. Das deutsche Bundesverkehrsministerium hat am 4. Oktober 2023 einen Bescheid ausgestellt, in dem der CGN für die gesamte Betriebszeit für koordiniert erklärt wurde. Solche Maßnahmen werden ergriffen, wenn die Start- und Landerechte knapp werden, also sich mehr Fluggesellschaften für Flüge ab einem Airport interessieren als Slots zur Verfügung stehen.
Für bestehende Angebote hat diese Veränderung zunächst keine Auswirkungen. Für diese gilt im Rahmen der Slot-Richtlinien Bestandsschutz. Allerdings müssen die Anbieter auch die „Use it or lose it“-Regel beachten. Neue Angebote müssen künftig über den Slot-Koordinator vergeben werden.