Das Satelliten-Terminal des Flughafens München ist schon seit einigen Jahren in Betrieb. Bis zuletzt beschäftigten Bau und Planungen noch das Landgericht München. Nun ist der langjährige Rechtsstreit vergleichsweise beigelegt wurden.
Im Jahr 2016 wurde der Satellit, der dem Terminalkomplex 2 zugeordnet ist, in Betrieb genommen. Dadurch ist die Abfertigungskapazität signifikant gestiegen. Verbunden ist das Gebäude mittels einer unterirdischen Bahn mit dem Hauptgebäude des T2. Allerdings kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und dem Planungsbüro.
Beide Streitparteien haben sich gegenseitig verklagt. Die Terminalgesellschaft warf Baumängel vor und hat einen Teil der vereinbarten Gelder einbehalten. Die Folge daraus: Es kam zu einer Gegenklage, die eben die Finanzmittel einbringlich machen sollte. Insgesamt wurde um etwa 28 Millionen Euro gestritten.
Vor der 11. Zivilkammer das Landgericht München wurde nun ein Vergleich geschlossen. Laut Mitteilung des Gerichts, in der inhaltliche Details nicht kommuniziert wurden, sieht dieser vor, dass damit sämtliche Ansprüche wechselzeitig verglichen sind. Damit endet der jahrelange Rechtsstreit mit einer Einigung ohne Urteil.