Der Amsterdamer Flughafen Schiphol hat eine Klage gegen die Eigentümer eines großen Solarparks in der Nähe seiner Start- und Landebahn 18R-36L, bekannt als Polderbaan, eingereicht. Der Flughafen behauptet, daß die Blendung durch die Solarmodule ein Sicherheitsrisiko für den Flugverkehr darstelle. Dieser rechtliche Schritt folgt auf gescheiterte Verhandlungen mit den Betreibern des Solarparks, lokalen Behörden und dem Infrastrukturministerium.
Bereits im März mußte die Polderbaan täglich stundenlang geschlossen werden, nachdem Piloten berichteten, durch Reflexionen geblendet worden zu sein. Diese Vorfälle führten zu erheblichen Störungen des Flugbetriebs am viertgrößten Flughafen Europas. Experten erwarten eine Rückkehr des Problems im August, was nicht nur weitere Flugausfälle und Verspätungen nach sich ziehen könnte, sondern auch eine Zunahme des Fluglärms für die Anwohner, da Flüge auf andere Bahnen umgeleitet werden müßten.
Obwohl der Flughafen Schiphol im Vorfeld Warnungen ausgesprochen hatte, erteilte der Gemeinderat dem Bau des Solarparks die Genehmigung. Der Park umfaßt eine Fläche von 100 Hektar entlang der Autobahn A9, welche sich in unmittelbarer Nähe zum Flughafen befindet. Die Weigerung der Eigentümer, Maßnahmen zur Minderung der Blendwirkung zu ergreifen, hat den Flughafen nun dazu bewogen, eine gerichtliche Anordnung zur Entfernung der Solarmodule zu beantragen. Dieser Konflikt verdeutlicht die Herausforderungen, die sich aus der Nähe von Energieinfrastruktur und kritischen Verkehrsanlagen ergeben können.
Der Fall stellt einen Präzedenzfall dar, da er die potenzielle Kollision zwischen der Nutzung von Land für die Energiegewinnung und den betrieblichen Sicherheitsanforderungen großer Infrastrukturkomplexe aufzeigt. Das Urteil in diesem Rechtsstreit könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Projekte in anderen Regionen haben und die Notwendigkeit einer frühzeitigen und umfassenden Abstimmung zwischen allen Beteiligten unterstreichen, um solche Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.