Der Flughafen Amsterdam Schiphol hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, welches die von der Flughafengesellschaft verhängten Zugangsverbote gegen Mitglieder der Organisation Friends of Extinction Rebellion aufgehoben hatte. Die Entscheidung, den Rechtsweg zu beschreiten, begründet der Flughafen mit Sicherheitsbedenken und der Notwendigkeit, einen reibungslosen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Schiphol argumentiert, daß Proteste innerhalb der sogenannten Sicherheitszonen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit von Passagieren und Mitarbeitern darstellen. Zudem bestehe das Risiko des Mißbrauchs durch Dritte. Solche Aktionen würden gegen die strengen internationalen Sicherheitsvorschriften verstoßen, denen der Flughafen als großes europäisches Drehkreuz unterliegt. Die Flughafengesellschaft betont, daß Demonstrationen in den dafür ausgewiesenen Zonen weiterhin gestattet seien.
Das Gericht in Noord-Holland hatte in erster Instanz entschieden, daß die verhängten Zugangsverbote unverhältnismäßig seien, da die Demonstranten die Sicherheit nicht unmittelbar gefährdet hätten. Diese juristische Auseinandersetzung folgt auf eine Reihe von Protestaktionen, bei denen die Mitglieder von Extinction Rebellion immer wieder den Betrieb des Flughafens zu stören versuchten. Solche Proteste haben in der Vergangenheit bereits zu temporären Schließungen von Terminals und Flugverspätungen geführt.
Der Flughafen betont die Notwendigkeit, Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die versuchen, unbefugt in gesperrte Bereiche einzudringen. Nur so könne die Sicherheit am Flughafen und ein geregelter Ablauf des Flugverkehrs gewährleistet werden. Der Fall in Amsterdam reiht sich in ähnliche juristische Auseinandersetzungen an anderen europäischen Flughäfen, etwa in Deutschland und Großbritannien, ein, wo Flughäfen ebenfalls versuchten, gerichtlich gegen Störungen des Flugbetriebes vorzugehen.