Am 29. November 2026 entscheidet die Walliser Stimmbevölkerung über das Gesetz über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis. Der Gesetzestext, der im März 2026 vom Großen Rat des Kantons Wallis verabschiedet worden war, wurde nach dem Ergreifen eines Referendums zur Entscheidung an die Urne verwiesen.
Die Vorlage regelt die künftige Führungs- und Finanzierungsstruktur des zivil genutzten Regionalflugplatzes neu. Nach dem Willen der Walliser Kantonsregierung (Staatsrat) soll der Flughafen aus der alleinigen Verantwortung der Stadt Sitten herausgelöst und in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft überführt werden, an der die öffentliche Hand die Stimmen- und Kapitalmehrheit hält. Der Staatsrat wirbt für ein Ja zur Gesetzesvorlage, um die öffentliche Kontrolle über das Areal dauerhaft abzusichern, die betrieblichen Zuständigkeiten zu klären und eine direkte Mitsprache des Kantons bei Investitionsentscheidungen zu gewährleisten.
Nutzungsprofil und zivile Aufgaben im öffentlichen Interesse
Seit dem Rückzug der Schweizer Luftwaffe aus dem regulären Jetbetrieb im Jahr 2018 wird das Areal in Sitten primär als ziviler Regionalflugplatz genutzt. Nach behördlichen Erhebungen entfallen rund 80 Prozent aller Flugbewegungen auf Aufgaben im öffentlichen Interesse und Versorgungsflüge. Der Flughafen fungiert als operative Basis für die alpine Bergrettung, den Helikopter-Sanitätsdienst Air-Glaciers sowie für Lufttransporte zur Versorgung von Berghütten und landwirtschaftlichen Alpbetrieben im Hochgebirge.
Zusätzlich dient das Infrastrukturareal als Schulungs- und Erprobungsstandort für die Zivilluftfahrt und bietet Flächen für Unternehmen aus den Bereichen Forschung und Luftfahrtservice. Die militärische Funktion beschränkt sich im Wesentlichen auf die Eigenschaft als Ausweichflugplatz der Luftwaffe. Der Staatsrat hebt hervor, dass die Infrastruktur als Bestandteil des kantonalen Krisenmanagements bei Unwettern, Hangrutschungen oder Waldbränden im Rhonegebiet eine zentrale Versorgungsrolle übernimmt.
Eigentümerstruktur und geplantes Beteiligungsmodell
Bislang ist die Stadt Sitten alleinige Inhaberin der eidgenössischen Betriebskonzession für den Flughafen, die regulär bis zum Jahr 2031 läuft. Das Gesetz über die Betriebsgesellschaft sieht vor, die betriebliche Steuerung vor Ablauf der aktuellen Konzessionsperiode neu zu ordnen. Im Falle einer Annahme der Gesetzesvorlage durch die Stimmbevölkerung wird der Flughafenbetrieb an eine Aktiengesellschaft übertragen, an der der Kanton Wallis mindestens 34 Prozent und die Gemeinde Sitten 20 Prozent des Kapitals halten.
Zusammen mit weiteren öffentlichen Gebietskörperschaften würde die öffentliche Hand somit stets über eine Absolutsperrminorität verfügen. Durch diese Beteiligungsstruktur soll sichergestellt werden, dass unternehmerische und betriebliche Grundsatzentscheidungen der Betriebsgesellschaft auch künftig unter Berücksichtigung regionaler Befindlichkeiten und der Interessen der Walliser Bevölkerung getroffen werden.
Neuregelung der Finanzströme und Abgeltungsmechanismus
Neben der Eigentümerstruktur verändert das Gesetz die Systematik der öffentlichen Ausgleichszahlungen. Bislang übernimmt der Kanton Wallis pauschal 50 Prozent des jeweiligen Betriebsdefizits sowie die Hälfte der anfallenden Infrastrukturinvestitionen, ohne jedoch über direkte Mitspracherechte bei der Ausgabensteuerung zu verfügen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes und der Übertragung der Betriebskonzession auf die Gesellschaft entfällt die pauschale Defizitdeckung durch den Kanton. Stattdessen zahlt die öffentliche Hand der Gesellschaft lediglich Abgeltungen für konkret erbrachte gemeinwirtschaftliche Aufgaben von öffentlichem Interesse. Der Kostenverteilerschlüssel für diese Abgeltungen sieht vor, dass der Kanton Wallis 70 Prozent, die Stadt Sitten 20 Prozent und die Gesamtheit der übrigen Walliser Gemeinden die verbleibenden 10 Prozent der verbleibenden Nettokosten tragen. Unter Berücksichtigung der jährlichen Bundesbeiträge an die Flugsicherheit in Höhe von durchschnittlich rund drei Millionen Franken beläuft sich die jährliche öffentliche Entschädigung voraussichtlich auf insgesamt drei bis sechs Millionen Franken.
Szenarien bei Ablehnung der Vorlage und Rolle des Bundes
Sollte die Walliser Stimmbevölkerung das Gesetz am 29. November 2026 ablehnen, bleibt die bisherige Betreiberstruktur unter der Führung der Gemeinde Sitten bis zum Ablauf der Bundeskonzession im Jahr 2031 unverändert bestehen. Mit dem Auslaufen der Konzession im Jahr 2031 ginge die Entscheidungsgewalt über die Weitervergabe der zivilen Nutzung vollständig an den Bund über. Die Bundesbehörden könnten den Zivilbetrieb in der Folge an private Betreiber vergeben, ohne dass kantonale oder kommunale Organe direkte Steuerungsmöglichkeiten besäßen.
Da die Schweizer Eidgenossenschaft über die Gruppe Verteidigung Eigentümerin von rund 77 Prozent der Grundstücke und baulichen Anlagen auf dem Areal in Sitten ist, behält das VBS auch künftig Zugriffsrechte. Ohne eine geregelte zivile Weiternutzung könnte der Bund beschließen, die militärische Intensität auf dem Ausweichflugplatz wieder zu erhöhen. Der Staatsrat betont, dass das Gesetz keine Kapazitätserweiterung im kommerziellen Linienflugverkehr anstrebt, sondern primär die rechtliche und organisatorische Konsolidierung des bestehenden Flugbetriebs bezweckt.