Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) hat mit Wirkung zum 1. November 2026 die Organisation, Planung, Finanzierung und technische Ausrüstung der Luftsicherheitskontrollen von der Bundespolizei übernommen.
Grundlage bildet ein offizieller Beleihungsakt vom März des laufenden Jahres, durch den die Betreibergesellschaft nun eigenverantwortlich für die Steuerung der Kontrollabläufe und der Infrastruktur zuständig ist. Die Bundespolizei verbleibt in der Rolle der Luftsicherheitsbehörde, behält die Fachaufsicht und zeichnet weiterhin für die Sicherheitszertifizierung von Geräten sowie die Beleihung des Kontrollpersonals verantwortlich.
Im Zuge des Übergangs steuert die FSG künftig auch den privaten Sicherheitsdienstleister FraSec Fraport Security Services GmbH, der nach einem europäischen Ausschreibungsverfahren den Zuschlag für die Durchführung der Passagierkontrollen erhielt. Das Unternehmen ist bereits seit 2014 für die Kontrollen gemäß § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) am Flughafen Stuttgart im Einsatz. Die Übernahme der Regieverantwortung durch den Flughafenbetreiber soll eine stärkere Verzahnung der Passagierabfertigung mit den Sicherheitskontrollen ermöglichen und die Prozesse im Terminalbereich optimieren.
Stuttgart folgt damit einem Modell, das in den vergangenen Jahren bereits an Flughäfen wie Frankfurt, Hamburg und Köln/Bonn eingeführt wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes erhielten Flughafenbetreiber die Möglichkeit, die Aufgaben der Passagier- und Gepäckkontrolle im Rahmen des sogenannten Beleihungsmodells eigenständig von der Bundespolizei zu übernehmen. Ziel dieser Dezentralisierung ist eine flexiblere Personal- und Rösselführung sowie die gezieltere Anschaffung moderner Kontrolltechnologie, etwa von CT-Scannern, um Wartezeiten in Spitzenzeiten zu reduzieren.