Der österreichische Zoll führte bei einer am Flughafen Wien ansässigen Spedition Paketkontrollen durch und fand in an Privatpersonen adressierten Warensendungen stolze 1.140 Stück E-Zigaretten verschiedener Geschmacksrichtungen.
Das Finanzministerium geht davon aus, dass es sich nicht um Waren für den Privatgebrauch handelt, sondern dass durch das Aufsplitten auf zahlreiche Einzelsendungen das Versandhandelsverbot für Tabakwaren und Einfuhrzölle umgangen werden sollten. Die am Flughafen Wien tätigen Zöllner wurden erstmals Anfang März 2022 fündig, beschlagnahmte 900 Stück und dem nicht genug: Anfang April stießen die Zöllnerinnen und Zöllner auf eine weitere Sendung mit rund 140 E-Zigaretten.
Bei den beschlagnahmten Produkten handelt es sich um rauchfertige Einweg-E-Zigaretten mit einem geschätzten Warenwert zwischen 5 und 10 Euro pro Stück. Trotz der Adressierung der Sendungen an Privatpersonen, ist aufgrund der Warenmengen davon auszugehen, dass die E-Zigaretten in Österreich hätten verkauft werden sollen. Durch das aufmerksame Handeln der Zollorgane konnten die illegal eingeführten Waren jedoch beschlagnahmt werden.
„Unsere Zöllnerinnen und Zöllner haben damit wieder ihr Können und ihren Einsatz bewiesen. Durch ihre gewissenhafte Arbeit tragen sie jeden Tag zum Schutz unseres Wirtschaftsstandortes, aber auch der Menschen in Österreich bei. Diese Fälle zeigen das sehr eindrücklich: Wettbewerbsverzerrung und der Handel mit illegal eingeführten Waren konnten verhindert werden, gleichzeitig wurden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesen Waren geschützt. Denn das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren nicht ohne Grund. Jugendliche und Erwachsene können so nicht ausreichend geschützt werden, da weder das Alter der Konsumenten kontrollierbar ist, noch, ob die Produkte nicht andere gesundheitsschädliche Komponenten, über Nikotin hinaus, enthalten. Unsere Zöllnerinnen und Zöllner haben hier wieder einmal einen wichtigen Beitrag zum Schutz Österreichs und unserer Gesellschaft geleistet“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Neben der Beschlagnahmung und Vernichtung der Waren müssen die Empfänger zusätzlich mit einer Verwaltungsstrafe von 7.500 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall kann sich dieser Strafrahmen sogar verdoppeln.