Flughafen Zürich-Kloten (Foto: Flughafen Zürich AG).
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Flughafen Zürich wehrt sich gegen Initiative zur Nachtruhe

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Die Flughafen Zürich AG hat die einstimmige Empfehlung der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Zürcher Kantonsrats begrüßt, die sogenannte „Flughafen-Nachtruhe-Initiative“ zur Ablehnung zu empfehlen. Diese Initiative, die im April 2024 eingereicht wurde, verlangt eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten des Flughafens. Das Unternehmen sieht in der Empfehlung einen wichtigen Schritt zum Erhalt der für die Schweiz essenziellen interkontinentalen Anbindung.

Lukas Brosi, CEO der Flughafen Zürich AG, betonte, dass eine Annahme der Initiative die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gezielt schwächen würde. Der Flughafen Zürich erfülle als internationales Drehkreuz und „Tor zur Welt“ einen Bundesauftrag, indem er über 200 Direktverbindungen, darunter mehr als 50 interkontinentale Destinationen, sicherstelle. Diese globale Erreichbarkeit sei für die Schweizer Wirtschaft, Wissenschaft und den Tourismus unverzichtbar. Im europäischen Vergleich verfügt der Flughafen Zürich bereits über die kürzesten Betriebszeiten, die aktuell von 6:00 bis 23:30 Uhr festgesetzt sind.

Die letzte halbe Stunde des Betriebs (23:00 bis 23:30 Uhr) ist laut Flughafen für den Abbau von Verspätungen zentral. Ohne diese Möglichkeit könnten viele Langstreckenverbindungen nicht mehr durchgeführt werden und würden ersatzlos gestrichen. Eine weitere Kürzung der Betriebszeiten, wie von der Initiative gefordert, würde die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft spürbar beeinträchtigen. Experten weisen zudem darauf hin, dass eine kantonal geforderte Einschränkung der Betriebszeiten in Konflikt mit dem Bundesrecht stehen könnte, da die Flugplanbewilligung dem Bund obliegt.

Die KEVU legte dem Kantonsrat mit Mehrheitsentscheid einen Gegenvorschlag zur Initiative vor, den die Flughafen Zürich AG nun kritisch prüfen wird. Das Management kündigte an, jeglichen Gegenvorschlag abzulehnen, der die ohnehin strengen Rahmenbedingungen weiter einschränkt oder neue Auflagen umfasst. Der nächste Schritt in diesem politischen Prozess ist die Beratung der Vorlage durch den Zürcher Kantonsrat, der über das weitere Vorgehen zur Initiative entscheiden wird.

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