Die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen (AÖV) hat am 27. Oktober 2026 ihre Forderung nach einer ersatzlosen Abschaffung der staatlichen Flugabgabe bekräftigt.
Der Branchenverband reagiert damit auf eine geschlossene Initiative der sieben Bundesländer Wien, Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten, deren Landeshauptleute sich für das Ende der Sonderabgabe aussprechen. Die Interessensvertretung der sechs zivilen Verkehrsflughäfen – Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg – sieht in der Steuer eine erhebliche Benachteiligung im europäischen Luftverkehrsmarkt.
Hintergrund der Debatte ist das spürbare Absinken der Passagierzahlen auf den heimischen Airports. In den ersten neun Monaten des Jahres 2026 fertigten die österreichischen Flughäfen insgesamt 26,7 Millionen Fluggäste ab. Dies entspricht einem Rückgang um 3,8 Prozent beziehungsweise über einer Million Passagieren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Besonders die Sommermonate verzeichneten einen spürbaren Einbruch der Fluggastzahlen. Die Flugabgabe schlägt derzeit mit zwölf Euro pro Ticket sowie mit 30 Euro bei Kurzstreckenflügen unter 350 Kilometern zu Buche.
AÖV-Präsident Julian Jäger und Vizepräsident Wolfgang Grimus verweisen darauf, dass die Ticketsteuer zu deutlichen Abwanderungs- und Verlagerungseffekten ins benachbarte Ausland führt. Während die Verkehrszahlen in Österreich rückläufig sind, verzeichnen nahegelegene Konkurrenzstandorte wie der Flughafen Bratislava im gleichen Zeitraum zweistellige Zuwachsraten. Fluggesellschaften verlagern ihre Kapazitäten vermehrt an Standorte ohne vergleichbare Abgabenbelastungen, was zu einem Verlust von Direktverbindungen und regionaler Wertschöpfung führt.
Kritiker der Initiative und Umweltverbände halten der Forderung entgegen, dass die Flugabgabe als wichtiges Instrument zur Steuerung von Kurzstreckenverkehr dient und einen direkten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet. Die AÖV betont dagegen, dass die derzeitige Ausgestaltung der Gebühren die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stört und die Einbindung der Bundesländer in das internationale Streckennetz gefährdet.