Flugreisen: So landen pflanzliche Urlaubssouvenirs nicht im Müll

Fahrzeug des Zolls im Kosovo (Foto: Granit Pireci).
Fahrzeug des Zolls im Kosovo (Foto: Granit Pireci).

Flugreisen: So landen pflanzliche Urlaubssouvenirs nicht im Müll

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Exotische Pflanzen wie Orchideen oder besonderes Obst und Gemüse, wie z.B. Mangos aus Ägypten oder frische Weinblätter aus der Türkei, werden oft als Souvenirs für Familie oder Freundeskreis aus dem Urlaub mit nach Hause genommen. Dabei müssen Einfuhrvorschriften beachtet werden – sogar Einfuhrverbote können vorliegen.

Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Denn eine Ausbreitung dieser Schädlinge kann schwerwiegende Folgen für Land- und Forstwirtschaft sowie die Umwelt haben.

Wie Pflanzen eingeführt werden können

Pflanzliche Waren müssen auch im Urlaubsreiseverkehr bei der Einreise in ein EU-Land über ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes verfügen. Dieses amtliche Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt und belegt, dass bereits bei der Anzucht des jeweiligen Gewächses die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen der EU-Staaten berücksichtigt und erfüllt wurden.

Pflanzen und bestimmte pflanzliche Produkte unterliegen bei der EU-Erstankunft einer zusätzlichen amtlichen Kontrolle, die in Österreich an den Flughäfen Wien, Linz und Graz durchgeführt wird. Bei dieser phytosanitären Importkontrolle überprüft der amtliche Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) die pflanzliche Gesundheit. Ist alles im grünen Bereich, kann die Freigabe durch den Zoll stattfinden.

Die Anmeldung zur phytosanitären Importkontrolle muss, zumindest einen Arbeitstag vor Ankunft der Sendung über das EU-Portal TRACES NT (TRAde Control and Expert System New Technology) erfolgen.

Ohne entsprechende Einfuhrdokumente und die notwendigen phytosanitären Kontrollen werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet. Achtung_: Ausnahmen für kleine Mengen von pflanzlichen „Mitbringseln“ gibt es nicht. Ausschließlich für die Mitnahme von folgenden Früchten wird bei der Einfuhr kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt: Ananas, Bananen, Durian, Datteln und Kokosnüsse.

Hinweis: Seit 01.01.2021 gelten auch England, Schottland und Wales als Drittländer und die Einfuhr von Pflanzen- und pflanzlichen Produkten in die EU unterliegt ebenfalls den phytosanitären Regelungen.

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Granit Pireci ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf die Luftfahrt in Südost-Europa spezialisiert. Zuvor war er für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
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