Zum Reisen gehört für viele die Drohne ins Gepäck, im Inland wie im Ausland. Denn mit dem seit Jahresbeginn gültigen EU-weiten Drohnenregulativ kann prinzipiell mit einer in Österreich registrierten Drohne im gesamten EU-Ausland geflogen werden. Doch gerade im Sommer ist Vorsicht geboten – große Hitze kann Fluggeräten, Akkus und Piloten zusetzen. Wer mit Auto oder Camper unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Drohne bei hohen Temperaturen nicht im Fahrzeug liegt – im Innenraum können die Temperaturen auf bis zu 70 Grad steigen. Das ist vor allem für die heiklen Akkus eine Belastung. „Temperaturen über 60 Grad schädigen die Zellen, der Akku verliert Kapazität, gleichgültig ob im Flug oder nicht. Das ist irreversibel“, rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Nach dem Fliegen sei es in jedem Fall ratsam, die Drohne im Schatten auskühlen zu lassen“, erklärt der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs. Außerdem sollten Piloten bei großer Hitze auch an den Selbstschutz denken. Hetzendorfer: „Eine Drohne zu fliegen erfordert Konzentration. Man ist Teilnehmer am Luftverkehr, damit muss man immer aufmerksam sein und auch schauen, ob sich andere Luftfahrzeuge nähern. Außerdem ist es ratsam, regelmäßig Pausen einzulegen, genug zu trinken und sich selbst ein schattiges Plätzchen zu suchen.“ Flugreisen – Drohne in den Koffer, Akkus ins Handgepäck Bei Flugreisen kann die Drohne im Koffer transportiert werden. Die Akkus hingegen müssen ins Handgepäck. „Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien ist der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel, wie beispielsweise eine sogenannte Lipo Bag, ratsam“, rät der ÖAMTC-Drohnenexperte.