Flugstreichungen: Ryanair schränkt kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten stark ein

Ein kleiner Sticker weist darauf hin, dass diese Boeing 737-800 von Malta Air betrieben wird (Foto: Jan Gruber).
Ein kleiner Sticker weist darauf hin, dass diese Boeing 737-800 von Malta Air betrieben wird (Foto: Jan Gruber).

Flugstreichungen: Ryanair schränkt kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten stark ein

Ein kleiner Sticker weist darauf hin, dass diese Boeing 737-800 von Malta Air betrieben wird (Foto: Jan Gruber).
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Die Ryanair Group, der auch der in Wien tätige Ableger Lauda angehört, veränderte ihre Umbuchungsmöglichkeiten, die im Falle einer Flugstreichung angeboten werden, stark zu Ungunsten der Kunden. Bislang gewährte der Konzern im Falle von Annullierungen kostenfreie Umbuchungen und zwar im gesamten Streckennetz und der neue Abflug musste innerhalb einer 90-tägigen Frist ab ursprünglichen Termin stattfinden. 

Das ist nun anders und angesichts der Corona-Pandemie und dem Umstand, dass Ryanair erst diese Woche im großen Stil Flüge gestrichen hat und das Winter-Angebot enorm ausgedünnt hat, auch nicht kundenfreundlich. Ryanair gestattet nun nur mehr die Umbuchung innerhalb von 14 Tagen rund um den ursprünglichen Abflugtermin. Gerade für Passagiere, die aufgrund von Reisewarnungen ihre Flüge nicht absagen, sondern nur verschieben wollen, keine praktikable Lösung.

Alternativ wird Passagieren eine Erstattung angeboten, jedoch hält man dem Vernehmen nach die gesetzliche Frist von sieben Tagen noch nicht ausnahmslos ein. Fluggäste haben dann, wenn die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Abflug erfolgt, den Anspruch auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung. Erfolgt diese außerhalb dieser Frist, so besteht der Beförderungsanspruch weiterhin. Wer mit den Umbuchungsmöglichkeiten, die Ryanair anbietet, nichts anfangen kann, kann auch auf eine alternative Beförderung – auch mit einer anderen Fluggesellschaft – pochen. Der Kundenservice zeigt sich hier allerdings alles andere als kooperativ und versucht derartige Anfragen mit durchaus haarsträubenden Begründungen abzuwimmeln. Betroffene sollten hartnäckig bleiben und gegebenenfalls auch die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, denn der Konzern kommt in vielen Fällen nur unter großem Druck seinen Verpflichtungen aus der EU-VO 261/2004, insbesondere dann wenn es um Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline geht, nach.

Versuchen von Streichungen betroffene Ryanair/Lauda-Kunden ihre Flüge auf Zeiträume außerhalb des 14-tägigen “Fensters” zu ändern, so verlangt der Konzern nicht nur eine allfällige Tarifdifferenz, sondern auch eine Umbuchungsgebühr, die bei 70 Euro und mehr liegen kann. Besonders ärgerlich kann das für Reisende sein, deren gebuchte Strecke temporär ausgesetzt wird, denn dann bittet Ryanair zur Kasse. Kundenfreundliche Umbuchungsmöglichkeiten im Falle von airlineseitigen Stornierungen sehen wohl definitiv anders aus.

Die neue “Belehrung” bezüglich Umbuchungen, die Passagiere von Ryanair/Lauda erhalten, wenn ihr Flug gestrichen wurde, im Wortlaut:

“Aufgrund der COVID-19-Krise gestatten wir es Kunden, ihren annullierten Flug auf ein anderes Datum oder eine andere Uhrzeit auf der ursprünglichen Flugstrecke oder auf einer anderen Flugstrecke innerhalb unseres Netzwerks und innerhalb von 14 Tagen vor oder nach dem annullierten Flug zu ändern. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an und Sie müssen die Differenz beim Flugpreis nicht zahlen.”

Bis vor wenigen Tagen wurden die Fluggäste noch wie folgt belehrt:

“Aufgrund der COVID-19-Krise gestatten wir es Kunden, ihren annullierten Flug auf ein anderes Datum oder eine andere Uhrzeit auf der ursprünglichen Flugstrecke oder auf einer anderen Flugstrecke innerhalb unseres Netzwerks und innerhalb von 90 Tagen vor oder nach dem annullierten Flug zu ändern. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an und Sie müssen die Differenz beim Flugpreis nicht zahlen. Klicken Sie hier, um Ihren Flug jetzt kostenlos umzubuchen.”

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